Aufbruch für Außengastronomie: Rheinland-Pfalz erleichtert Regeln!

Mainz, Deutschland - In Rheinland-Pfalz und Saarland treten bedeutende Änderungen in der Außengastronomie in Kraft, die darauf abzielen, die Innenstädte zu beleben und gleichzeitig bürokratische Hürden abzubauen. Wie n-tv.de berichtet, hat Mainz bereits dauerhafte Erleichterungen eingeführt. Eine der zentralen Änderungen betrifft die baurechtlichen Genehmigungen für Außengastronomie. Zukünftig sind Genehmigungen nur erforderlich, wenn die Flächen über 50 Quadratmeter groß sind oder Podeste beziehungsweise Überdachungen vorhanden sind. Zuvor lag die Grenze bei 20 Quadratmetern.
Zusätzlich wird die Gültigkeitsdauer der genehmigten Flächen auf drei Jahre festgelegt, wobei Verlängerungen unkompliziert beantragt werden können. Dieser Schritt wird vom Branchenverband Dehoga unterstützt, der einen steigenden Trend zur Außengastronomie festgestellt hat, da viele Menschen das Sitzen im Freien bevorzugen.
Erweiterte Betriebszeiten in verschiedenen Städten
In Kaiserslautern dürfen Gaststätten unter der Woche bis 23.00 Uhr und am Wochenende bis 24.00 Uhr öffnen. Trier hat seine Regelungen ebenfalls überarbeitet: Hier dürfen die Lokale unter der Woche bis 24.00 Uhr und am Wochenende bis 1 Uhr öffnen, wobei die letzte Stunde mit einer reduzierten Geräuschkulisse versehen sein muss. In Ludwigshafen ist die Außenbestuhlung ohne Baugenehmigung möglich, lediglich Sondernutzungsgebühren werden erhoben.
In Koblenz hingegen gibt es derzeit keine Pläne zur Änderung der bestehenden Regelungen. Die Gastronomiebetriebe müssen weiterhin eine Sondernutzungserlaubnis beantragen, wobei die Gebühren abhängig von der Lage zwischen 2,65 und 6,10 Euro pro Quadratmeter variieren.
Lärmschutzvorschriften und deren Umsetzung
Ein zentraler Aspekt, der bei der Außengastronomie zu beachten ist, sind die Regelungen des Immissionsschutzgesetzes, das nicht nur große Industriekonzerne betrifft, sondern auch die Gastronomie. Wie get-sides.de erklärt, sind Lärmschutz und Schallschutz in dieser Branche von großer Bedeutung. Das Bundesimmissionsschutzgesetz legt zwar einen Rahmen fest, jedoch sind spezifische Grenzwerte Ländersache. In urbanen Gebieten darf der Lärmpegel während der Nachtruhe von Gastronomien 45 dB nicht überschreiten, während in Gewerbegebieten ein Maximalwert von 50 dB gilt.
In Deutschland gelten gesetzliche Ruhezeiten für Außenbereiche, die in Bayern von 23 Uhr bis 7 Uhr für Biergärten und bundesweit von 22 Uhr bis 6 Uhr für alle Gastronomien festgelegt sind. Verstöße gegen diese Lärmschutzvorschriften können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden und empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Die neuen Regelungen zur Außengastronomie in Rheinland-Pfalz und Saarland stellen einen bedeutenden Schritt zur Förderung des Lebens in den Innenstädten dar. Durch die Lockerungen werden Gastronomiebetriebe ermutigt, mehr Plätze im Freien anzubieten, was insbesondere in Zeiten steigender Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen wie der Fußball-Europameisterschaft 2024 von großer Bedeutung ist.
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Ort | Mainz, Deutschland |
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