Rechtsstreitigkeiten 2025: Verbraucher zahlen bis zu 11.000 Euro!

Ab Juni 2025 steigen Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren in Deutschland erheblich. Verbraucher müssen mit hohen Kosten rechnen.
Ab Juni 2025 steigen Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren in Deutschland erheblich. Verbraucher müssen mit hohen Kosten rechnen. (Symbolbild/NAG)

Rohrbach, Deutschland - Ab Juni 2025 treten in Deutschland neue Regelungen in Kraft, die sowohl die Kosten für Rechtsanwälte als auch die Gerichtsgebühren erhöhen. Das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) wird die Struktur der anwaltlichen Vergütung überarbeiten und die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) um 9 % anheben. Diese Anpassung betrifft auch die Gerichtskosten und die Gebühren für Gerichtsvollzieher, die ebenfalls um 9 % steigen werden, während die Gerichtsgebühren in anderen Bereichen um 6 % erhöht werden. Dies berichtet das VersicherungsJournal.

Verbraucher müssen sich auf steigende Kosten einstellen, insbesondere in typischen Streitfällen, wo die finanziellen Aufwendungen bei mindestens 2.000 bis 2.500 Euro liegen. In Fällen von höherwertigen Anschaffungen, wie etwa bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen defekten Neuwagen, können die Kosten sogar bis zu rund 11.000 Euro betragen. Die Preissteigerung in der Rechtsdienstleistungsbranche zeigt sich bereits, da die Streitwerte in Musterfällen um etwa ein Fünftel gestiegen sind und die Kosten in einigen Rechtsstreitigkeiten um mehr als 43 % zugenommen haben. Der Anstieg verschärft die Situation für Haushalte, von denen rund 60 % über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.

Einfluss auf die Verbraucher

Eine bemerkenswerte Reaktion auf die neuen Gebührenstrukturen ist, dass fast 60 % der Verbraucher aus Kostengründen auf eine Klage verzichten. Diese Entwicklung wird durch Umfragen gestützt, die zeigen, dass 52 % der Anwälte ihren Mandanten von einem Verfahren aufgrund der hohen Kosten abraten. Im Jahr 2024 gab es in Deutschland etwa 27,3 Millionen Rechtsschutzversicherungsverträge, mit denen in rund 4,8 Millionen Fällen über 3,8 Milliarden Euro an Leistungen realisiert wurden. Hierbei entfallen etwa vier Fünftel der Leistungen auf Anwaltshonorare.

Zusätzlich wird das neue Gesetz auch die Vergütung für Vormünder und Betreuer regeln. Die Wertstufen für Prozesskostenhilfe (PKH) und Beratungshilfe (VKH) werden auf 5.000 Euro angehoben, während die Kappungsgrenze für Gebührensteigerungen auf 80.000 Euro ansteigt. Des Weiteren wird erwartet, dass die neuen Regelungen für Rechtsschutzversicherer zu Mehrausgaben von rund 250 Millionen Euro pro Jahr führen.

Anpassungen im Rechtswesen

Das KostBRÄG 2025 bringt auch bedeutende Änderungen in Familiensachen mit sich, wie etwa die Erhöhung der Regelverfahrenswerte für Kindschaftssachen und Abstammungssachen. Diese umfassenden Anpassungen sind Teil eines Breiter aufgestellten Reformprojekts, das auch redaktionelle Klarstellungen in Bußgeldsachen umfasst. Der Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung ist entscheidend für die Vergütung, was ebenfalls ein wichtiges neues Element im Rechtsvergütungssystem darstellt.

Insgesamt ist die anstehende Reform der Rechtskosten ein bedeutender Schritt, der Verbraucher und Anwälte gleichermaßen betrifft. Die rechtlichen Rahmenbedingungen entwickeln sich weiter, was sowohl Herausforderungen als auch neue Möglichkeiten in der Rechtslandschaft Deutschlands mit sich bringt.

Für detaillierte Informationen sind die Berichte von VersicherungsJournal und IWW empfehlenswert.

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Ort Rohrbach, Deutschland
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