Betrunkener Autofahrer in Püttlingen: Zweimal am selben Tag erwischt!

Püttlingen, Deutschland - Am Freitag, den 23. Mai 2025, wurde in Püttlingen ein 62-jähriger Autofahrer gleich zweimal an einem Tag betrunken am Steuer erwischt. Der Vorfall ereignete sich gegen 13:25 Uhr auf einem Schotterparkplatz an der Espenstraße. Zwei Zeuginnen berichteten, dass der Mann beim Einparken gegen einen Baum prallte. Eine sofortige Untersuchung zeigte, dass der Fahrer unter einem hohen Einfluss von Alkohol stand.
Ein Atemalkoholtest ergab über drei Promille, was weit über dem gesetzlichen Grenzwert von 0,5 Promille liegt. Die Polizei entnahm dem Fahrer eine Blutprobe auf der Polizeiinspektion Völklingen. Sein Führerschein wurde sichergestellt, und er wurde darüber informiert, dass ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet wird. Nach der ersten Maßnahme wurde der Mann entlassen.
Wiederholungstäter am selben Tag
Doch das war nicht das Ende der Geschichte. Laut sol.de meldete die Polizei am selben Tag, gegen 18:00 Uhr, dass der Fahrer erneut in einem anderen Fahrzeug angetroffen wurde. Auch bei dieser Begegnung war der 62-Jährige weiterhin stark alkoholisiert. Eine weitere Blutprobenentnahme wurde angeordnet und durchgeführt, weshalb der Fahrer nun gleich vor mehreren Strafverfahren steht: zwei wegen Trunkenheit im Verkehr und eines wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Die Gefahren des Alkohol am Steuer sind unumstritten. Alkoholkonsum beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit und somit die Verkehrssicherheit. In Österreich, wo 7,5% der Verkehrsunfälle alkoholbedingt sind, hat dies fatale Folgen, wie der ÖAMTC berichtet. Im letzten Jahr starben 26 Menschen und 3.303 wurden verletzt bei alkoholbedingten Unfällen.
Strafen für Trunkenheit am Steuer
Die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze für Alkohol im Blut beträgt in den meisten Fällen weniger als 0,5 Promille. Für Fahranfänger und bestimmte Berufsgruppen gilt sogar eine Grenze von 0,1 Promille. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen, die je nach Alkoholgehalt unterschiedlich ausfallen:
- 0,5 – 0,79 Promille: Verwaltungsstrafe zwischen 300 und 3.700 Euro sowie Vormerkung im Führerscheinregister.
- 0,8 – 1,19 Promille: Strafe ab 800 Euro und Führerscheinentzug für mindestens 1 Monat.
- 1,2 – 1,59 Promille: Strafe zwischen 1.200 und 4.400 Euro, Führerscheinentzug für mindestens 4 Monate.
- Ab 1,6 Promille: Strafe zwischen 1.600 und 5.900 Euro, Führerscheinentzug für mindestens 6 Monate, Nachschulung sowie psychologische Untersuchung.
Ein wichtiger Aspekt, den die Behörden auch beachten, ist die Verweigerung des Alkomat-Tests, welche zu ähnlichen Konsequenzen führt, wie das Überschreiten der Promillegrenze.
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Ort | Püttlingen, Deutschland |
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