Blutiger Familienstreit: 74-Jähriger wegen Messerangriffs verurteilt

Ein Mann wurde in Rheinland-Pfalz wegen versuchten Mordes an seiner Frau und seinem Sohn zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Ein Mann wurde in Rheinland-Pfalz wegen versuchten Mordes an seiner Frau und seinem Sohn zu sieben Jahren Haft verurteilt. (Symbolbild/NAG)

Zweibrücken, Rheinland-Pfalz, Deutschland - Ein Mann ist vom Landgericht Zweibrücken zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden, nachdem er im September 2023 einen versuchten Mord an seiner Ehefrau sowie einen versuchten Totschlag an seinem Sohn beging. Der 74-jährige Angeklagte hatte mit einem Küchenmesser während des Schlafs seiner Frau mehrfach in ihren Hals gestochen, als diese arglos und ohne Schutz schlief. Der Sohn, der seiner Mutter zur Hilfe eilte, erlitt ebenfalls Verletzungen bei dem Angriff. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sieben Jahren gefordert, während die Verteidigung fünf Jahre und drei Monate verlangte. In einem zunächst ergangenen Urteil war der Mann bereits im Juni 2024 wegen derselben Taten verurteilt worden, wobei auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet wurde. Diese Entscheidung wurde jedoch durch den Bundesgerichtshof aufgrund von Rechtsfehlern teilweise aufgehoben. Im neu aufgerollten Prozess kam eine Gutachterin zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte nicht psychisch krank sei, was seine strafrechtliche Verantwortlichkeit betrifft. Dies berichtet n-tv.

Der erschreckende Vorfall spielte sich vor etwa eineinhalb Jahren ab. Der Angeklagte, der damals 72 Jahre alt war, versuchte, nach einem Familienstreit seine Frau umzubringen. Die Angriffe führten bei der Frau zu einer Nervenschädigung sowie einer Lähmung im Bereich des Mundwinkels. Der Sohn erlitt leichtere Verletzungen. Während der Verhandlungen äußerte sich der Angeklagte wirr und wich den Fragen des Richters immer wieder aus. Er behauptete, er habe seine Frau nur verletzen und keinesfalls töten wollen. Solche Aussagen konnten während des Prozesses von den Eindrücken der Ex-Ehefrau und der Tochter des Angeklagten, die über die emotionale Belastung berichtete, widerlegt werden. Insbesondere die Tochter deutete das Verhalten ihres Vaters als Hinweis auf eine vorsätzliche Tat. SWR hebt hervor, dass in den kommenden Verhandlungstagen weitere Gutachten, unter anderem von einer Psychiaterin, erwartet werden.

Die Folgen des Angriffs

Die gesundheitlichen Folgen des Angriffs sind für die Opfer gravierend. Die Ehefrau hat seit dem Vorfall mit schweren Verletzungen zu kämpfen und leidet unter der Nervenschädigung sowie der sichtbaren Lähmung. Ihr Sohn hat, obwohl seine Verletzungen leichter waren, das Trauma des Vorfalls ebenfalls nicht überwunden. Die emotionalen und psychischen Auswirkungen sind beträchtlich, nicht nur für die Opfer, sondern auch für die gesamte Familie des Angeklagten.

Der Prozess hat in der Region für Aufsehen gesorgt und wirft schwerwiegende Fragen zu familiärer Gewalt und psychischen Erkrankungen auf. Die Auseinandersetzungen im Gerichtssaal, unter anderem das Verhalten des Angeklagten, wurden als bemerkenswerte Aspekte wahrgenommen. Hierbei warf sein Verhalten während der Aussagen der Ex-Frau Fragen hinsichtlich seiner Motivationen auf. Die Meinungen der involvierten Experten und der Familie könnten den Verlauf des Rechtsprozesses weiterhin beeinflussen. Der Ausgang bleibt abzuwarten, während die Verhandlungen vor dem Landgericht Zweibrücken fortgesetzt werden.

Details
Ort Zweibrücken, Rheinland-Pfalz, Deutschland
Quellen