Zebrastreifen-Skandal: Gericht zwingt Stadt zu mehr Transparenz!

Luxemburg, Luxemburg - Das Zentrum fir urban Gerechtegkeet (ZUG) hat vor dem Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz einen bedeutenden Sieg errungen. Am Mittwoch entschied das Gericht, dass die Stadt Luxemburg verpflichtet ist, Dokumente zu Fußgängerüberwegen offenzulegen. Dies stellt einen wichtigen Schritt für mehr Transparenz und Sicherheit an Zebrastreifen in der Hauptstadt dar.
Bereits im November 2024 hatte das Verwaltungsgericht in erster Instanz zugunsten von ZUG entschieden, doch die Stadt Luxemburg hatte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Im Gegenzug zu dem nun endgültigen Urteil erhält ZUG Zugang zu einer umfassenden Analyse, die die Stadt über Zebrastreifen erstellt hat, sowie zu einer internen Datenbank, die Informationen zu Straßenmarkierungen enthält.
Hintergrund des Rechtsstreits
Der Streit um die Sicherheit an Fußgängerüberwegen zieht sich bereits über drei Jahre. ZUG hatte im November 2021 festgestellt, dass 475 Zebrastreifen in der Stadt nicht den Vorschriften entsprechen, da Parkplatzsituationen die Sichtfreiheit von fünf Metern eingeschränkt hätten. In einer eigenen Untersuchung hatte der kommunale „Service circulation“ lediglich 37 problematische Überwege identifiziert. Diese Diskrepanz führte dazu, dass ZUG die Offenlegung der entsprechenden Dokumente einforderte, die die Stadt jedoch wiederholt verweigerte.
Im Jahr 2022 stellte die Commission d‘accès aux documents (CAD) fest, dass die angeforderten Dokumente mitteilbar sind, was jedoch nicht zu den gewünschten Ergebnissen führte. Daraufhin entschloss sich ZUG, die Gerichte anzurufen, um Recht auf Einsicht in die Daten zu erlangen. Das Verwaltungsgericht hob hervor, dass Dokumente, die in öffentlichen Sitzungen zitiert werden, grundsätzlich öffentlich sind. Damit wurde das Argument der Stadt, die Datenbank sei wegen Fehlern und häufigen Aktualisierungen nicht offenlegbar, zurückgewiesen.
Reaktion und Ausblick
Die Sicherheitsbedenken der Stadt Luxemburg wurden vom Gericht als nicht relevant erachtet, was ZUG in seiner Argumentation stärkt. Thorben Grosser, ein Vertreter von ZUG, kündigte an, dass der Prozess nun endgültig beendet sei. Die Bürgermeisterin Lydie Polfer war am Mittwochabend für eine Stellungnahme nicht zu erreichen, während Mobilitätsschöffe Patrick Goldschmidt von der endgültigen Entscheidung nicht informiert war.
Der nächste Schritt besteht nun darin, auf die offizielle Übergabe der Dokumente zu warten. Die Entscheidung des Gerichts wird als Sieg für die Transparenz gewertet und könnte maßgebliche Auswirkungen auf die zukünftige Sicherheit an Fußgängerüberwegen in der Stadt Luxemburg haben. Das Gericht hat klargemacht, dass Unordnung in Daten kein Grund für Geheimhaltung ist, und bringt damit neue Einsichten in das Thema Fußgängersicherheit.
Für weitere Informationen über diese entscheidende Entwicklung besuchen Sie die Artikel von Wort und Tageblatt.
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Ort | Luxemburg, Luxemburg |
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