Revolution im Luxemburger Jugendrecht: Neues Gesetz für Kinder und Jugendliche!

Luxemburg reformiert seinen Jugendstrafrecht: Neue Gesetzentwürfe zielen auf besseren Schutz und Prävention für Minderjährige.
Luxemburg reformiert seinen Jugendstrafrecht: Neue Gesetzentwürfe zielen auf besseren Schutz und Prävention für Minderjährige. (Symbolbild/NAG)

Luxemburg, Luxemburg - In Luxemburg stehen grundlegende Reformen im Jugendstrafrecht und im Jugendschutz an. Justizministerin Elisabeth Margue und Jugendminister Claude Meisch haben dazu überarbeitete Gesetzentwürfe vorgestellt. Diese Reform ist seit langem überfällig, da Luxemburg bisher kein eigenes Jugendstrafrecht hatte. Stattdessen galt das Jugendschutzgesetz von 1992, das nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügte. Besonders intensiv wurde die Notwendigkeit zur Aktualisierung von Kinderrechtlern thematisiert, die seit vielen Jahren auf die Unzulänglichkeiten im Kinder- und Jugendschutz hinweisen. Die Reform könnte dem Land einen Paradigmenwechsel im Umgang mit Minderjährigen bescheren, da sie einen kohärenteren Schutz und eine stärkere Ausrichtung auf die Rechte von Kindern verfolgen soll. [Tageblatt] berichtet, dass die Gesetzentwürfe Nr. 7991, 7992 und 7994 spezifische Regelungen für Jugendschutz, Jugendstrafrecht sowie Zeugen- und Opferschutz enthalten.

Die neuen Gesetzentwürfe trennen die Bestimmungen für strafrechtlich verfolgte Minderjährige von jenen, die Hilfe benötigen. Um den verminderten Schuldfähigkeiten Jugendlicher Rechnung zu tragen, führt der Gesetzentwurf Nr. 7991 ein Jugendstrafrecht mit einer Strafmündigkeit von 13 Jahren ein. Die Verfahren sollen rehabilitierende Ziele verfolgen; eine Inhaftierung im Jugendknast ist nur als letztes Mittel vorgesehen. Minister hoffen, dass die Gesetze vor Ende der Legislaturperiode verabschiedet werden, dennoch bleibt unklar, ob die Gesetzentwürfe die nächsten legislativen Hürden meistern können. [Reporter] spricht zudem von einer Erhöhung der Plätze in der Jugendstrafanstalt „Unisec“ in Dreiborn von zwölf auf 24, um den erhöhten Bedarf in der Jugendkriminalität zu decken.

Neue Ansätze im Jugendstrafrecht und Jugendschutz

Wesentlicher Bestandteil des reformierten Ansatzes ist die Stärkung der Rechte vor allem minderjähriger Opfer und Zeugen, die im Gesetzentwurf Nr. 7992 verankert sind. Minderjährige sollen während des Verfahrens umfassend über den Stand ihres Falls informiert werden. Darüber hinaus erhält das „Office national de l’enfance“ (ONE) erweiterte Befugnisse zur präventiven Arbeit. Eltern sollen ebenfalls als gleichwertige Partner in die Betreuung ihrer Kinder integriert werden, was als wichtiger Schritt zur Verbesserung der Betreuung von Pflegefamilien gilt.

Die Reform beinhaltet auch die Bedeutung einer angepassten Sanktionierung für jugendliche Täter. Die neue Regelung sieht vor, dass Haftstrafen für Jugendliche im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht halbiert werden. Dies bedeutet, dass die minimalen Haftstrafen sechs Monate und die maximalen zehn Jahre betragen dürfen. Zudem wurde die Untersuchungshaft auf drei Monate begrenzt. Der Zielkonflikt zwischen Sanktion und Rehabilitation soll durch diese Änderungen klarer aufgearbeitet werden, wobei die staatliche Intervention als ultima ratio fungieren soll, wenn alle anderen Maßnahmen nicht gewirkt haben.

Die von den Ministerien angeführte Reform ist somit nicht nur eine Antwort auf die kritischen Stimmen von Kinderrechtlern, sondern auch ein notwendiger Schritt in eine zeitgemäße Ausrichtung des Jugendstrafrechts und Jugendschutzes in Luxemburg. [Tageblatt] und [Reporter] berichten, dass die Initiativen auch von der ehemaligen UN-Kinderrechtsbeauftragten Renate Winter begleitet werden, die die Gesetzesarbeit unterstützt.

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Ort Luxemburg, Luxemburg
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