Heute Blitzer-Alarm: Hier wird in Trier und Saarland kontrolliert!

Blitzerkontrollen in Luxemburg und Saarland am 3.06.2025: Standorte, Bußgelder und Verjährungsfristen im Überblick.
Blitzerkontrollen in Luxemburg und Saarland am 3.06.2025: Standorte, Bußgelder und Verjährungsfristen im Überblick. (Symbolbild/NAG)

Luxemburg, Luxemburg - Am 3. Juni 2025 finden in der Region Trier, Luxemburg und Saarland zahlreiche Geschwindigkeitskontrollen statt. Laut lokalo.de werden Geschwindigkeitsmessungen an mehreren Standorten durchgeführt, darunter die B41 in Birkenfeld, die B51 in Newel, die A1 in Mehring sowie die L28 in Neunkirchen (Vulkaneifel). Zudem sind morgendliche Kontrollen in Frisange, Lëtzebuergerstross, sowie in Marnach, N 18, und mittags in Brouch, rue du village, geplant. Im Saarland werden Blitzer in Großrosseln an der B 269, in Brotdorf L112 zwischen Bildstock und Dirmingen sowie auf der BAB A 62 zwischen AD Nonnweiler und der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz aufgestellt.

Die Ordnungsbehörden warnen zudem davor, dass weitere Kontrollen an ungenannten Stellen möglich sind. Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen variieren je nach Überhöhung. Innerorts beträgt das Bußgeld bis zu 843,50 € für Überschreitungen über 70 km/h, während außerorts eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 70 km/h ebenfalls mit 738,50 € geahndet werden kann. Zudem werden bei höheren Überschreitungen auch Punkte und Fahrverbote verhängt.

Bußgelder im Detail

  • Innerorts:
    • Bis 10 km/h: 58,50 € – 0 Punkte
    • 11 – 15 km/h: 78,50 € – 0 Punkte
    • 16 – 20 km/h: 98,50 € – 0 Punkte
    • 21 – 25 km/h: 143,50 € – 1 Punkt
    • 26 – 30 km/h: 208,50 € – 1 Punkt (1 Monat Fahrverbot)
    • Über 70 km/h: 843,50 € – 2 Punkte (3 Monate Fahrverbot)
  • Außerorts:
    • Bis 10 km/h: 48,50 € – 0 Punkte
    • 11 – 15 km/h: 68,50 € – 0 Punkte
    • 16 – 20 km/h: 88,50 € – 0 Punkte
    • 21 – 25 km/h: 128,50 € – 1 Punkt
    • Über 70 km/h: 738,50 € – 2 Punkte (3 Monate Fahrverbot)

Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhält der Kfz-Halter im Normalfall einen Bußgeldbescheid, der samt Blitzerfoto per Post zugestellt wird. Die Zustellung kann zwischen zwei und drei Wochen in Anspruch nehmen, in Ausnahmefällen sogar bis zu sechs Monate. Die Verjährungsfrist für solche Ordnungswidrigkeiten beträgt in der Regel drei Monate, beginnend mit dem Tag des Verstoßes. Dies wird von hopkins.law ausgeführt, der die Relevanz des Ausstellungsdatums des Bescheids betont.

Ein Bußgeldbescheid verliert seine Gültigkeit, wenn er nach Ablauf der drei Monate ausgestellt wird. Diese Frist kann unterbrochen werden, wenn ein Anhörungsbogen innerhalb der Frist zugestellt wird. Auch ein Einspruch gegen den Bescheid hat zunächst keine Auswirkung auf die Verjährungsfrist. Die rechtlichen Feinheiten und Möglichkeiten zur Anfechtung von Bußgeldern sollten von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht erklärt werden, insbesondere wenn Unsicherheiten bezüglich der Verjährung bestehen.

Details
Ort Luxemburg, Luxemburg
Quellen