Chirurgin bedroht Polizisten: Lass dich auf meinem OP verreckern!

Saarlouis, Deutschland - Das Amtsgericht Saarlouis hat kürzlich einen aufsehenerregenden Fall verhandelt, der die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich zog. Eine Chirurgin aus dem Saarpfalz-Kreis wurde zu einer Geldstrafe von 8000 Euro verurteilt, nachdem sie einem Polizisten während einer Verkehrskontrolle gedroht hatte, ihn sterben zu lassen, sollte er auf ihrem Operationstisch landen. Die Verhandlung wurde von Gerichtsdirektorin Christiane Schmitt geleitet und fand im Zuge eines Verfahrens statt, das ursprünglich aufgrund eines vorgelegten Strafbefehls eingeleitet worden war, den die 42-Jährige abgelehnt hatte und gegen den sie Einspruch eingelegt hatte.
Der Vorfall ereignete sich bereits vor einem Jahr, als die Beamten eine Trunkenheitsfahrt der Medizinerin verhinderten. Während der Kontrolle auf dem Großen Markt in Saarlouis hatte die Chirurgin die Polizeibeamten beleidigt, sie mit „Fräulein“ und „kleinen Jungen“ angesprochen und ihnen respektlos geduzt. In diesem Zusammenhang äußerte sie die bedrohliche Bemerkung, dass sie einen der Beamten „verrecken“ lassen würde, wenn er auf ihrem OP-Tisch landen sollte. Die Polizei hatte den Vorfall daraufhin zur Anzeige gebracht.
Drohungen und Entschuldigungen
Im Gerichtssaal zeigte sich die 42-Jährige reumütig und entschuldigte sich für ihr Verhalten. Allerdings stritt sie ab, den konkreten Satz über den Operationstisch geäußert zu haben. Ihre Verteidigung argumentierte, dass sie sich während der Kontrolle in die Enge gedrängt gefühlt und unter Alkoholeinfluss gestanden habe; ein Test hatte 1,49 Promille ergeben. Trotz der Entschuldigung lehnten die betroffenen Beamten diese ab, was zu einer rechtskräftigen Verurteilung führte.
Der Verteidiger der Chirurgin erklärte, dass sein Mandat respektlos, jedoch nicht strafbar gehandelt habe. Dennoch ist dies nicht der erste Vorfall mit der Medizinerin, die vor drei Jahren in eine ähnliche Auseinandersetzung verwickelt war, als die Polizei wegen Ruhestörung bei einer Feier in einer Villa in Rehlingen eingreifen musste. Auch damals gab es einen Polizeibericht, in dem die Frauen als „betrunkener Hühnerhaufen“ bezeichnet wurden. Während dieser Vorfall strafrechtlich keine Konsequenzen nach sich zog, blieb die Kritik bei den Polizeigewerkschaften nicht aus.
Reaktionsunreich und öffentliche Diskussion
Die Vorfälle werfen wichtige Fragen über das Verhalten im öffentlichen Raum und den Umgang mit Polizeibeamten auf. Über den gesamten Vorfall und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen berichtete auch die SR info Rundschau am 20. Mai 2025, wodurch zusätzlich Diskussionen über den Umgang von Medizinern in Krisensituationen angestoßen wurden. In einer Gesellschaft, in der sowohl Polizei als auch medizinisches Personal wichtige Rollen spielen, bleibt abzuwarten, wie solche Vorfälle in der Zukunft behandelt werden.
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Ort | Saarlouis, Deutschland |
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