Schäden an Fahrzeugen: Polizei sucht Zeugen nach Unfallfluchten!

Rohrbach, Deutschland - In den letzten Tagen ist es in und um Pfaffenhofen zu mehreren Vorfällen gekommen, die bei der Polizei im Fokus stehen. So wird derzeit in Rohrbach ermittelt, nachdem ein bislang unbekannter Täter ein geparktes Fahrzeug beschädigt hat. Die Tat ereignete sich zwischen 5.30 Uhr und 14.15 Uhr auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes in der Lilienthalstraße. Dabei wurde ein Pkw einer 48-Jährigen aus Reichertshofen erheblich in Mitleidenschaft gezogen: sowohl die Front- als auch die Seitenscheibe des Fahrzeugs wurden demoliert. Die Polizeiinspektion Pfaffenhofen bittet um Hinweise unter der Telefonnummer (0 84 41) 80 95 0, um den Täter zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen.
Auf einen weiteren Vorfall in Pfaffenhofen am Montag machte die Polizei aufmerksam, bei dem es sich um eine Unfallflucht handelt. Eine 34-Jährige aus Gerolsbach hatte ihren Mercedes auf dem Parkplatz von „Hagebau“ abgestellt. Als sie um 16.20 Uhr zurückkehrte, stellte sie Schäden an der rechten Fahrzeugseite fest, unter anderem am Radkasten, den Türen und dem Seitenspiegel, die mit grünem Lack-Abrieb versehen waren. Der Gesamtschaden beläuft sich auf etwa 5000 Euro, doch der Verursacher hinterließ keine Nachricht. Auch hier nimmt die Polizei Hinweise unter der Telefonnummer (0 84 41) 80 95 0 entgegen.
Rechtliche Konsequenzen bei Fahrerflucht
Unfälle, selbst kleine Parkrempler, können schwerwiegende rechtliche Folgen nach sich ziehen, wenn Fahrer einfach weiterfahren. Laut dem Strafgesetzbuch (§ 142 StGB) wird das unerlaubte Entfernen vom Unfallort als Fahrerflucht angesehen, was zu einem Ermittlungsverfahren führen kann. Dabei spielt es keine Rolle, wie gering der Schaden ist.
Nach einem Unfall gibt es spezifische Pflichten, die Fahrer einhalten müssen: Am Unfallort bleiben, Feststellungen zur Person und zum Fahrzeug ermöglichen und angemessen warten, wenn geschädigte Parteien oder die Polizei abwesend sind. Ein einfaches Hinterlassen einer Nachricht am Fahrzeug reicht in der Regel nicht aus. Die Polizei hat zahlreiche Mittel, um den Verantwortlichen zu ermitteln, darunter Zeugenbefragungen und mögliche Dashcam-Aufnahmen. Bei einem Schaden von über 1.300 Euro drohen häufig schwerwiegendere Strafen, einschließlich des Entzugs der Fahrerlaubnis.
Weitere Vorfälle der letzten Tage
Ein weiterer Vorfall ereignete sich in Wolnzach, wo am Mittwoch ein 52-jähriger Radfahrer in Gosseltshausen von einem weißen Kastenwagen mit tschechischer Zulassung touchiert und zu Fall gebracht wurde. Glücklicherweise blieb der Radfahrer leicht verletzt, jedoch entstand an seinem Fahrrad ein Schaden von etwa 50 Euro. Der unbekannte Fahrer flüchtete, ohne zu helfen. Hinweise zu diesem Vorfall nimmt die Polizeiinspektion Pfaffenhofen unter der gleichen Telefonnummer entgegen.
Des Weiteren wurde in Schrobenhausen an der Augsburger Straße eine Unfallflucht gemeldet. Ein 23-Jähriger stellte seinen grauen Audi-A3 auf dem Supermarkt-Parkplatz ab. Bei seiner Rückkehr zwischen 19.20 Uhr und 19.40 Uhr entdeckte er einen Schaden am rechten hinteren Radkasten in Höhe von 500 Euro, der von einem unbekannten Verursacher verursacht wurde, der nach dem Vorfall ebenfalls flüchtete.
Die Polizei ermittelt weiterhin und bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Sollten Sie Informationen zu einem der genannten Vorfälle haben, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Polizeidienststellen.
Für weitere Informationen zu den rechtlichen Aspekten von Unfallflucht lesen Sie bitte den Artikel auf anwalt.de.
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Ort | Rohrbach, Deutschland |
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