Aufregung im Paderborner Dom: Strafanzeige gegen Erzbischof und Künstler!

Paderborn, Deutschland - Die Veranstaltung im Paderborner Dom anlässlich des 1250. Jubiläums der ersten schriftlichen Erwähnung Westfalens sorgte für massive öffentliche Aufregung. Während dieses bedeutenden Anlasses, der am 15. Mai 2025 stattfand und unter anderem von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst besucht wurde, kam es zu einer umstrittenen Kunstperformance des Ensembles „bodytalk“. Diese beinhaltete halbnackte Tänzer, die mit gerupften, in Windeln gesteckten toten Hühnern vor dem Altar auftraten. Dies führte zu einem beträchtlichen öffentlichen Ärgernis und schloss sich einer rechtlichen Auseinandersetzung an.
Wie das Westfalen-Blatt berichtet, wurde gegen bislang Unbekannte Strafanzeige erstattet. Diese umfasst den Verdacht auf Störung der Religionsausübung, und die Anzeige kommt von Rechtsanwalt Dirk Schmitz im Auftrag seiner Klienten. Die namentlich genannten Tatverdächtigen sind die Organisatoren des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Paderborns Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz sowie die beteiligten Künstler der Performance.
Rechtslage und öffentliche Reaktionen
Die rechtlichen Konsequenzen dieser Performance könnten weitreichend sein. Laut Alexander Wallasch bezieht sich die Anzeige auf mehrere mögliche Straftatbestände. Dazu gehören neben dem oben genannten § 167 Abs. 1 Nr. 2 StGB, der Störungen der Religionsausübung erfasst, auch § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen) und § 123 StGB (Hausfriedensbruch). Der Erzbischof hat in seiner Funktion als Inhaber des Hausrechts eine Schutz- und Verhinderungspflicht, der er nicht nachgekommen sein könnte.
Die Performance fand nicht nur in der Kirche statt, sondern erregte auch außerhalb des Sakralraums Aufsehen. Eine Petition, die über 20.000 Unterschriften sammelte, unterstützt diese öffentliche Empörung. Beweismittel für die strafrechtliche Überprüfung der Vorfälle sind unter anderem eine öffentlich zugängliche Videoaufzeichnung der Performance und verschiedene Medienberichte, die den Vorfall dokumentiert haben.
Da die namentlich genannten Tatbestände Offizialdelikte sind, erfolgt die Verfolgung dieser von Amts wegen, und es besteht ein starkes öffentliches Interesse an der umfassenden Aufklärung und rechtlichen Ahndung der Ereignisse. Das Ganze wirft nicht nur Fragen zur Kunstfreiheit auf, sondern bezieht sich auch auf den besonderen rechtlichen Schutz, den geweihte Sakralräume wie der Paderborner Dom genießen.
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Ort | Paderborn, Deutschland |
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