Revolution im Landkreis: Private Windräder jetzt legal im Außenbereich!

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigt die Errichtung von Kleinwindenergieanlagen im Außenbereich für privaten Gebrauch.
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigt die Errichtung von Kleinwindenergieanlagen im Außenbereich für privaten Gebrauch. (Symbolbild/NAG)

Naurath/Wald, Deutschland - In einer wegweisenden Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz kürzlich entschieden, dass private Kleinwindenergieanlagen auch dann im Außenbereich errichtet werden dürfen, wenn sie nicht der Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz dienen. Dies bedeutet, dass Anwohner im Kreis Altenkirchen nun die Möglichkeit haben, Bauvorbescheide für derartige Anlagen zu beantragen, unabhängig von deren Nutzung zur Energieversorgung.

Der Landkreis Altenkirchen hatte zuvor den Bau von vier Kleinwindenergieanlagen, die eine Höhe von 6,5 Metern erreichen, untersagt, da diese nicht für die öffentliche Stromversorgung vorgesehen seien. Das Gericht wies jedoch die Berufung des Landkreises zurück und verpflichtete ihn, den Bauvorbescheid zu erteilen. Die Urteilsbegründung hob hervor, dass die Errichtung von Kleinwindenergieanlagen als ein umwelt- und ressourcenschonendes Vorhaben betrachtet werden muss.

Privilegierung von Kleinwindenergieanlagen

Das Gericht betonte zudem, dass Kleinwindenergieanlagen als baurechtlich privilegiertes Vorhaben im Außenbereich gelten. Die Entscheidung, die am 4. April 2024 gefällt wurde, erkennt an, dass diese Anlagen der Nutzung erneuerbarer Energien dienen, auch wenn sie ausschließlich für den Eigenverbrauch vorgesehen sind. Dies steht im Einklang mit den Bestrebungen des Gesetzgebers, die Bedeutung erneuerbarer Energiequellen zu fördern.

In einem weiteren Fall, der von dem Verwaltungsgericht Trier behandelt wurde, wollte ein Ehepaar in Naurath/Wald eine 24 Meter hohe Kleinwindanlage errichten. Die Gemeinde hatte die Zustimmung aufgrund eines zu geringen Abstands zu benachbarten Wohnbebauungen verweigert. Das Oberverwaltungsgericht hob schließlich das Urteil des Verwaltungsgerichts auf und ordnete eine erneute Prüfung des Falls an, da Unstimmigkeiten im Flächennutzungsplan festgestellt wurden.

Reaktionen und Ausblick

Der Ehemann des klagenden Paares äußerte, dass alle erforderlichen Unterlagen für die Errichtung der Windanlage eingereicht worden seien und sie nun auf das Ergebnis der erneuten Prüfung warten. Ursprünglich war die Anlage geplant, um seit 2019 Strom zu erzeugen. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts könnte nun als Präzedenzfall für ähnliche Bauvorhaben in der Region dienen und Anwohner dazu ermutigen, in erneuerbare Energien zu investieren.

Die entschieden würde im Hinblick auf die Planungssicherheit für Privatpersonen, die umweltfreundliche Lösungen im eigenen Garten suchen, in Zukunft von großer Bedeutung sein. Die Entwicklung und Genehmigung von Kleinwindenergieanlagen sollte somit auch als positiv in den Kontext der Energiewende eingeordnet werden.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat damit ein wichtiges Zeichen gesetzt und die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Bau privater Windenergieanlagen maßgeblich liberalisiert, wie auch Chip berichtet. Diese Entscheidungen könnten möglicherweise als Katalysator für die Nutzung von Windenergie in Wohngebieten fungieren.

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Ort Naurath/Wald, Deutschland
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