Krankenkassen unter Druck: KV RLP veröffentlicht Ergebnis des Regress-Rankings!

Rheinland-Pfalz präsentiert neue Daten zu Prüfanträgen von Krankenkassen. KV RLP fordert Reformen zur Entlastung von Praxen.
Rheinland-Pfalz präsentiert neue Daten zu Prüfanträgen von Krankenkassen. KV RLP fordert Reformen zur Entlastung von Praxen. (Symbolbild/NAG)

Rheinland-Pfalz, Deutschland - In Rheinland-Pfalz haben die Krankenkassen zahlreiche Prüfanträge an Praxen versendet, was zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand führt. Diese Anträge betreffen häufig niedrige Regresssummen mit einem Streitwert von unter 300 Euro. Wie ZWP Online berichtet, stellt sich die Bearbeitung solcher Fälle für sowohl Krankenkassen als auch Praxen oft als nicht rentabel heraus. Die Krankenkassen sind verstärkt gefordert, eine Lösung für dieses Problem zu finden, da es sowohl die Effizienz der Praxen als auch die Qualität der Patientenversorgung beeinträchtigt.

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz hat nun die Top-10-Krankenkassen veröffentlicht, die die meisten Prüfanträge stellen. Auf ihrer Website listet die KV RLP diese Kassen auf, um Transparenz zu schaffen und eine Diskussion über die Überprüfungspraxis zu ermöglichen. Besonders auffällig ist, dass viele dieser Prüfanträge inhaltliche Fehler enthalten, die für die Krankenkassen keine Konsequenzen haben, jedoch für die Praxen problematisch sind, da sie nachweisen müssen, dass sie korrekt abgerechnet oder verordnet haben. Dies kann in finanziellen Verlusten für die Praxen resultieren.

Forderungen an die Krankenkassen

In Reaktion auf die hohe Anzahl an Prüfanträgen hat die KV RLP vier wesentliche Forderungen formuliert. Diese Forderungen zielen darauf ab, die Bürokratie für Praxen zu reduzieren und die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern:

  • Einführung einer Bagatellgrenze für alle Prüfarten, um unwirtschaftliche Kleinstbeträge ohne große Sammelanträge auszuschließen.
  • Umwandlung der Misstrauenskultur gegenüber Ärzten in eine Vertrauenskultur, unterstützt von Politik und Krankenkassen.
  • Das Wirtschaftlichkeitsgebot soll auch für Krankenkassen gelten; falsch ausgestellte Prüfanträge müssen angemahnt werden.
  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen sollten nur bei begründetem Verdacht auf Unwirtschaftlichkeit durchgeführt werden, und nicht als Selbstzweck.

Hintergrund und weiterer Kontext

Die Regress-Rankings basieren auf Daten der KV RLP aus Abrechnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen und stellen eine unverfälschte Sicht auf die Praxis der Krankenkassen dar. Die Reihenfolge, in der diese Krankenkassen aufgeführt sind, ergibt sich aus der Summe aller Prüfanträge, ohne Berücksichtigung der Versichertenanzahl. Dies verdeutlicht die Herausforderungen, denen sich die Praxen gegenübersehen und den Handlungsbedarf für die Politikebene.

Wesentliche weitere Informationen zu den Rahmenvorgaben für Wirtschaftlichkeitsprüfungen können in dem Dokument der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nachgelesen werden, das sich mit den aktuellen Anforderungen und Vorgehensweisen beschäftigt: KBV.

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Ort Rheinland-Pfalz, Deutschland
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