Neuer Gesetzesentwurf: Kommt die Enteignung für bezahlbaren Wohnraum?

Ein Gesetzesentwurf in Luxemburg, der bezahlbaren Wohnraum als «von öffentlichem Nutzen» definiert, sorgt für Diskussionen über Enteignungen.
Ein Gesetzesentwurf in Luxemburg, der bezahlbaren Wohnraum als «von öffentlichem Nutzen» definiert, sorgt für Diskussionen über Enteignungen. (Symbolbild/NAG)

Luxemburg, Luxembourg - Der anhaltende Wohnungsmangel, speziell bei bezahlbarem Wohnraum, ist ein zentrales Problem in vielen Ländern, einschließlich Deutschland und Luxemburg. Ein neuer Gesetzesentwurf in Luxemburg sorgt nun für kontroverse Diskussionen. Ziel dieses Entwurfs ist es, bezahlbaren Wohnraum als «von öffentlichem Nutzen» einzustufen, was rechtliche Enteignungen ermöglichen könnte. Präsident des Verbands der Immobilienbesitzer, Georges Krieger, äußert in diesem Zusammenhang Bedenken.

Der Gesetzesentwurf wurde am 8. Mai von Minister Claude Meisch (DP) vorgestellt und erlaubt öffentlichen Einrichtungen, Eigentum gegen Entschädigung zu erwerben. Der von Krieger gewählte Begriff «von öffentlichem Nutzen» steht in der Kritik, da er die Möglichkeit für Enteignungen schafft, die er als «Eingriff in das Privateigentum» bezeichnet. Dennoch gibt es die Hoffnung, dass Enteignungen als letzte Option betrachtet werden. Krieger weist auf bestehende freie Flächen hin, die alternativ für Wohnraum genutzt werden könnten.

Bedenken hinsichtlich Enteignungen

Krieger drängt darauf, dass der Gesetzgebungsprozess aufmerksam verfolgt werden sollte. Zudem könnte der Staatsrat die Einstufung von bezahlbarem Wohnraum als «von öffentlichem Nutzen» ablehnen, insbesondere weil die Regelung überwiegend Privatpersonen zugutekommt. Die Reaktion des Wohnungsbauministeriums auf die Bedenken blieb bisher aus.

Die Situation in Deutschland ist nicht weniger angespannt. Auch hier kämpft das Land mit einem akuten Wohnungsmangel, der vor allem für Menschen mit geringen Einkommen drängend ist. Die Bundesregierung plant in diesem Zusammenhang die Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit, die steuerliche Begünstigungen für Anbieter von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum vorsieht. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hat sich positiv zu den Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag geäußert, die es sozialen Unternehmen, Vereinen und gemeinnützigen Stiftungen erleichtern sollen, vergünstigten Wohnraum bereitzustellen.

Reaktivierung der Wohngemeinnützigkeit

Der Gesetzesentwurf zur Wohngemeinnützigkeit, der Teil des Jahressteuergesetzes ist, sieht vor, dass Mieten dauerhaft unter der marktüblichen Miete liegen müssen, um von den Steuererleichterungen zu profitieren. Ein weiteres Ziel ist es, dass etwa 60 % der Haushalte in Deutschland, insbesondere Personen mit geringen Einkommen, von diesen Maßnahmen profitieren können. Experten schätzen, dass rund 100 Unternehmen die neue Regelung in Anspruch nehmen könnten, was etwa 105.000 Mietern zugutekäme. Interessanterweise wurde die Wohngemeinnützigkeit 1990 abgeschafft, nun wird sie im aktuellen Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP wieder belebt.

Beide Länder stehen vor der Herausforderung, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig die Interessen der Immobilienbesitzer zu wahren. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Gesetzgebungsprozesse entfalten und ob sie tatsächlich wirksame Lösungen für die angespannten Wohnungsmärkte bieten können.

Für weitere Informationen zu diesem Thema, besuchen Sie Lessentiel und Tagesschau.

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Ort Luxemburg, Luxembourg
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