Grenzgänger in Luxemburg: So sichern Sie höchste Kindergeldbeträge!

Erfahren Sie, wie Grenzgänger in Luxemburg Anspruch auf höheres Kindergeld haben und welche Antragsmodalitäten gelten.
Erfahren Sie, wie Grenzgänger in Luxemburg Anspruch auf höheres Kindergeld haben und welche Antragsmodalitäten gelten. (Symbolbild/NAG)

Luxemburg, Luxemburg - Der Kindergeldanspruch von Grenzgängern, die in Luxemburg arbeiten, wird immer wieder zu einem zentralen Thema für viele Familien. Insbesondere Grenzgänger profitieren von höheren Kindergeldbeträgen im Vergleich zu Deutschland. Laut Volksfreund liegt der monatliche Basisbetrag des Kindergeldes in Luxemburg bei 307,35 Euro pro Kind. Diese Summe kann sich dann je nach Alter des Kindes erhöhen: Ab dem 6. Lebensjahr gibt es zusätzlich 23,23 Euro, während für Kinder ab 12 Jahren insgesamt 365,34 Euro pro Monat bereitgestellt werden.

Beachten sollten Eltern die rechtlichen Rahmenbedingungen: Wenn sich die Familienverhältnisse ändern – sei es durch Umzug, Wechsel des Arbeitsverhältnisses oder Änderungen im Familienstand – müssen alle beteiligten Familienkassen informiert werden. In Fällen, in denen Eltern zusammenleben, entscheiden sie, welcher von ihnen das deutsche Kindergeld beantragt. Bei getrennt lebenden Eltern ist der Elternteil zuständig, bei dem das Kind lebt.

Besondere Regelungen und Verfahren

Grenzgänger haben zudem spezielle Ansprüche zu beachten. Wenn ein Elternteil in zwei EU-Staaten arbeitet, ist die zuständige Kasse für das Kindergeld in der Regel die deutsche Kasse, sofern das Kind in Deutschland lebt. Diese Regelungen beruhen auf der Verordnung (EG) Nr. 883/2004. Die Zukunftskeess prüft das Anrecht auf etwaige Unterschiedszahlungen, um den luxemburgischen Kindergeldsatz zu erreichen.

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in Abstimmung zwischen der deutschen Kasse und der Zukunftskeess. Da der Unterschiedsbetrag zum luxemburgischen Kindergeld beantragt werden muss, ist es wichtig, dass Grenzgängerfamilien diese Anträge rechtzeitig einreichen. Die Zukunftskeess zahlt diese Differenzbeträge halbjährlich aus.

  • Wichtige Punkte für Eltern mit Minijob:
    • Minijob ab 8 Stunden pro Woche: Zuständigkeit liegt in Deutschland.
    • Bei selbstständiger Tätigkeit gilt dieselbe Regelung.
    • Der Anspruch auf Differenzkindergeld muss in Luxemburg beantragt werden.
    • Bei Tätigkeiten zwischen 3 und 8 Stunden erfolgt eine Einzelfallprüfung durch die Familienkasse.

Antragsverfahren in Luxemburg

Die Antragstellung für das Kindergeld in Luxemburg kann online über MyGuichet.lu oder per Post erfolgen. Laut Guichet erfordert der Online-Antrag ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis. Für gebietsansässige Antragsteller sind mehrere Dokumente notwendig, darunter die Geburtsurkunde des Kindes und ein Bankidentitätsnachweis.
Neueinwanderer müssen zusätzliche Unterlagen einreichen. Dazu gehört für EU-Bürger eine Bescheinigung der vorherigen Kindergeldkasse sowie für Drittstaatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis.

Für nicht ansässige Personen, die in Luxemburg arbeiten, gelten ebenfalls spezielle Dokumentationsanforderungen. Dazu zählen unter anderem eine Wohnsitzbescheinigung sowie gegebenenfalls ein Nachweis über bestehende Anrechte auf Familienleistungen. Guichet informiert zudem, dass Kindergeld ab dem Monat der Geburt für Neugeborene gezahlt wird; in anderen Fällen erfolgt die Auszahlung ab dem Folgemonat des relevanten Ereignisses.

Für volljährige Schüler von 18 Jahren besteht die Möglichkeit, bis zu ihrem 25. Geburtstag Kindergeld zu beziehen, vorausgesetzt, sie legen jährlich eine Schulbescheinigung vor. Änderungen in der Lebenssituation von Antragstellern werden nur zum ersten Tag des Folgemonats berücksichtigt. Bei Streitigkeiten können Entscheidungen vor dem Schiedsgericht der Sozialversicherungen angefochten werden.

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Ort Luxemburg, Luxemburg
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