Mühlviertler Außendienstler klagt: 1.600 Euro nach harter Auseinandersetzung!

Ein Außendienstmitarbeiter aus dem Mühlviertel kämpft um ausstehende Zahlungen. Die Arbeiterkammer unterstützt rechtlich.
Ein Außendienstmitarbeiter aus dem Mühlviertel kämpft um ausstehende Zahlungen. Die Arbeiterkammer unterstützt rechtlich. (Symbolbild/NAG)

Rohrbach, Österreich - In einem aktuellen Fall aus dem Mühlviertel in Oberösterreich kämpft ein 51-jähriger Außendienstmitarbeiter um ausstehende Zahlungen von seinem Arbeitgeber. Der Mann hatte auf Grund von fehlenden Zahlungen, die unter anderem Provisionen für geleistete Verkaufsarbeit sowie Kosten für Dienstreisen betrafen, die Arbeiterkammer Rohrbach um Unterstützung gebeten. Das Problem ist nicht nur die fehlende Vergütung, sondern auch die nicht erstatteten Ladekosten für ein Dienst-E-Auto, das er für seine Arbeit nutzen musste. Laut 5min.at weigerte sich der Arbeitgeber, die fälligen Beträge zu zahlen.

Nachdem der Außendienstmitarbeiter mehrere Versuche unternommen hatte, mit seinem Chef zu verhandeln, wandte er sich schließlich an die Arbeiterkammer, die daraufhin rechtliche Schritte einleitete. Das Gericht entschied zu Gunsten des Mitarbeiters, und ihm wurden nachträglich 1.600 Euro zugesprochen. Es besteht kein Zweifel, dass dieser Betrag ohne die Unterstützung der Arbeiterkammer möglicherweise nie erhalten worden wäre.

Rechtslage und Dienstreisen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Dienstreisen sind in Österreich klar geregelt. Gemäß den Informationen der Arbeiterkammer umfasst eine Dienstreise das Verlassen des Dienstorts im Auftrag des Arbeitgebers, um Aufträge auszuführen oder an Fortbildungen teilzunehmen. Entstehende Kosten, wie Reiseaufwand für Verpflegung oder Übernachtung sowie Reisespesen, sollten in der Regel entweder durch Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen abgedeckt sein.

Oft sind diese Bestimmungen jedoch nur auf Inlandsdienstreisen anwendbar. Bei Auslandsdienstreisen gelten spezifische Vorschriften, und ohne zuvor festgelegte Vereinbarungen haben Arbeitnehmer Anspruch auf Ersatz der tatsächlich erforderlichen und nützlichen Kosten. Die Schwierigkeiten liegen oft im Nachweis dieser Kosten sowie deren Notwendigkeit.

Empfehlungen für Arbeitnehmer

Experten empfehlen, vor einer Dienstreise Vereinbarungen über die Kostenübernahme mit dem Arbeitgeber zu treffen. Besonders im Fall von längeren Reisen ins Ausland können zusätzliche Regelungen notwendig sein, um sicherzustellen, dass alle Ausgaben angemessen erstattet werden. Im speziellen Fall des Außendienstmitarbeiters zeigt sich, wie wichtig solche Vereinbarungen sind, um ähnliche Probleme in der Zukunft zu vermeiden.

Zusammenfassend ist der Fall des 51-jährigen Mannes nicht nur ein Beispiel für persönliche finanzielle Schwierigkeiten, sondern wirft auch ein Licht auf die Notwendigkeit klarer vertraglicher Regelungen in der Arbeitswelt, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber schützen können.

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Ort Rohrbach, Österreich
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