Karlsruhe weist Klagen von Sahra Wagenknechts BSW gegen Wahlrecht zurück

Sahra Wagenknechts BSW scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht mit Klagen zum Wahlrecht nach der Bundestagswahl 2025.
Sahra Wagenknechts BSW scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht mit Klagen zum Wahlrecht nach der Bundestagswahl 2025. (Symbolbild/NAG)

Rohrbach, Deutschland - Die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) hat am 3. Juni 2025 eine Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht erlitten. Die Klagen der BSW wurden als unzulässig erklärt, da die Antragstellerin nicht nachweisen konnte, dass ihre Rechte auf Chancengleichheit verletzt worden sind. Der Senat des Verfassungsgerichts stellte klar, dass die BSW ihre Ansprüche nicht ausreichend substantiiert hat und daher nicht antragsbefugt ist.gn-online.de

Die BSW hatte sich vor allem auf die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag bezogen, bei der die Partei 4,97 % der gültigen Zweitstimmen erhielt. Das endgültige Ergebnis verpasste die erforderliche Fünf-Prozent-Hürde mit 4,981 % und führte dazu, dass die BSW nicht in den Bundestag einziehen konnte. In ihrer Klage machte die Partei zwei wesentliche Vorwürfe geltend. Zum einen wurde bemängelt, dass der Bundestag es versäumt habe, einen Rechtsbehelf einzuführen, um bei knappen Ergebnissen unter der Fünf-Prozent-Hürde eine Neuauszählung der Stimmen zu fordern. Zum anderen forderte die BSW eine andere Regelung zur Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln im Bundeswahlgesetz.bundesverfassungsgericht.de

Unzureichende Begründungen der Klage

Das Verfassungsgericht wies darauf hin, dass die Beanstandung der Stimmzettelgestaltung nicht ausreichend substantiiert war. Zudem erfordere ein gesetzgeberisches Unterlassen im Wahlrecht eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Vorgaben des Grundgesetzes, wozu die BSW jedoch nicht in der Lage war. Es wurde festgestellt, dass die BSW nicht ausreichend nachweisen konnte, dass der Bundestag konkrete Gesetzesvorlagen zur Ermittlung des Wahlergebnisses nicht behandelt hat. Probleme bei der Stimmauszählung bleiben zudem dem Wahleinspruchs- und Wahlprüfungsverfahren vorbehalten.

Die Entscheidung zeigt, wie schwer es für neue Parteien ist, sich im politischen System Deutschlands zu etablieren. Die BSW wurde erst im Januar 2024 gegründet und setzt sich aus ehemaligen Mitgliedern der Partei Die Linke zusammen. Trotz des vorläufigen Erfolges der Stimmenabgabe kann die Partei nun nicht aktiv am politischen Geschehen teilnehmen, was die Frage nach Chancengleichheit in einem System aufwirft, das auf einer hohen Hürde für den Einzug in den Bundestag basiert.

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Ort Rohrbach, Deutschland
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