Dienstgeheimnisse in Gefahr? AfD-Mitglieder im Staatsdienst unter Druck!

Rheinland-Pfalz: AfD-Mitglieder im Staatsdienst stehen nach Verfassungsschutz-Einstufung unter Druck. Was bedeutet das für sie?
Rheinland-Pfalz: AfD-Mitglieder im Staatsdienst stehen nach Verfassungsschutz-Einstufung unter Druck. Was bedeutet das für sie? (Symbolbild/NAG)

Rheinland-Pfalz, Deutschland - Die Einstufung der Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistisch“ hat weitreichende Konsequenzen für mehr als 20 Mitglieder im Staatsdienst in Rheinland-Pfalz. Diese Entwicklung könnte dazu führen, dass Lehrer, Verwaltungsbeamte, Polizisten, Soldaten und Pensionäre disziplinarisch belangt werden, wenn sie aktiv für die Partei tätig sind. Die Betroffenen haben in den letzten fünf Jahren bei Wahlen auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene kandidiert. Mehrere Bundesländer haben bereits signalisiert, dass die Mitgliedschaft in einer extremistisch eingestuften Partei den Verdacht eines Dienstvergehens begründen kann, was zu entsprechenden Disziplinarverfahren führen könnte. Der Umgang mit den Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst, die über ein AfD-Parteibuch verfügen, soll auf der nächsten Innenministerkonferenz eingehend erörtert werden.

Das rheinland-pfälzische Innenministerium hält sich zur Einstufung der AfD bedeckt, da die Partei dagegen rechtlich vorgeht; die Einstufung ist derzeit ausgesetzt. In diesem Kontext berichtet [Tagesschau] darüber, dass die Unruhe innerhalb der AfD angesichts der drohenden Konsequenzen wächst. Der Bundesvorstand hat daher eine „Handreichung für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst“ veröffentlicht. In diesem Dokument wird betont, dass Mitglieder im öffentlichen Dienst nicht allein aufgrund der Verfassungsschutz-Einstufung mit Kündigungen rechnen müssten. Besonders für Funktionäre und Kandidaten könnte eine Kandidatur jedoch als Verletzung der Verfassungstreuepflicht angesehen werden.

Risiken und Handlungsempfehlungen

Die Empfehlungen des Parteivorstands sind klar: Mitglieder sollten ihre politischen Ansichten von ihrer beruflichen Tätigkeit trennen und im Zweifelsfall Rechtsbeistand hinzuziehen. Ein Austritt aus der Partei wird nicht als notwendig erachtet. Diese Maßnahme zeigt die gravierenden Risiken, die mit einer Mitgliedschaft in der AfD einhergehen, insbesondere in einer Zeit, in der die Partei vermehrt in der öffentlichen Kritik steht. AfD-Landtagsabgeordneter Joachim Paul äußerte, dass die Einstufung als parteipolitisch motiviert angesehen werden kann.

Ein über 1.100 Seiten starkes Gutachten des Verfassungsschutzes untermauert die Einstufung der AfD. Der Bericht befasst sich mit einer Vielzahl an Äußerungen von AfD-Politikern und stellt eine Radikalisierung innerhalb der Partei fest. Insbesondere die Trennung zwischen „indigenen Deutschen“ und „Passdeutschen“ zeigt das ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis der AfD auf. Auch die fälschliche Behauptung eines „Großen Austauschs“ wird thematisiert, was von einem demokratiefeindlichen Grundverständnis zeugt, wie von [ZDF] dokumentiert. Der Verfassungsschutz weist darauf hin, dass Muslime nicht als Teil der deutschen Bevölkerung angesehen werden, was die Besorgnis über die Grundhaltung der Partei verstärkt.

Seit der Einstufung haben bereits zahlreiche Mitglieder die AfD verlassen, obwohl die Parteispitze angibt, dass die Mitgliederzahl insgesamt steige. Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Schritte die afD unternehmen wird und wie die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Einstufung verlaufen.

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Ort Rheinland-Pfalz, Deutschland
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