EU ändert Entschädigungsregel: Fluggäste warten länger auf Geld!

Luxemburg, Luxemburg - Eine bedeutende Änderung im Bereich der Fluggastrechte steht bevor: Die EU plant, die Richtlinien für Entschädigungen bei Flugverspätungen zu reformieren. Zukünftig sollen Passagiere erst ab einer Verspätung von vier Stunden Ansprüche auf Entschädigungen geltend machen können. Bisher konnten Fluggäste bereits ab drei Stunden auf Ausgleichszahlungen hoffen. Diese Entscheidung wurde von einer Mehrheit der EU-Verkehrsminister bei einem Treffen in Luxemburg unterstützt, wie nau.ch berichtet.
Die neuen Regeln sind vor allem für kürzere Flugstrecken von bis zu 3500 Kilometern gedacht. Ab einer Verspätung von mehr als vier Stunden sollen Passagiere eine Entschädigung in Höhe von 280 Franken erhalten. Bei Flugreisen über 3500 Kilometer wird eine Frist von sechs Stunden festgelegt, mit einer möglichen Entschädigung von 470 Franken.
Aktuelle Entschädigungsregelungen
Fluggesellschaften haben ebenfalls ihre Stimme erhoben und fordern im Rahmen der Diskussionen längere Fristen: fünf Stunden für Kurzstreckenflüge und neun Stunden für Langstreckenflüge. Diese Änderungen haben eine lange Vorgeschichte, da die Revision der Richtlinien seit 2013 in Arbeit ist, bis die EU-Staaten sich nach 12 Jahren endlich einigten.
Rechte der Passagiere und deren Auswirkungen
Die Fluggastrechte werden durch die Verordnung (VO (EG) Nr. 261/2004 geregelt, die alle Flüge von EU-Flughäfen betrifft, unabhängig davon, wo die Airline sitzt. Für Flüge von Drittstaaten zu EU-Flughäfen gelten die Rechte nur, wenn es sich um EU-Fluggesellschaften handelt. Fluggäste haben bei Verspätungen von mindestens drei Stunden Anspruch auf Entschädigungen, die laut verbraucherzentrale.de wie folgt gestaffelt sind:
- 1.500 km oder weniger: 250 Euro
- Mehr als 1.500 km innerhalb der EU oder 1.500 bis 3.500 km: 400 Euro
- Mehr als 3.500 km: 600 Euro
Darüber hinaus haben Passagiere bei Abflugverzögerungen von mehr als fünf Stunden das Recht auf eine vollständige Erstattung oder Unterstützung bei längeren Aufenthalten am Flughafen.
In der Schweiz gibt es derzeit keine spezifische gesetzliche Regelung zu Entschädigungen bei Flugverspätungen. Stattdessen werden solche Entscheidungen oft von Zivilrichtern getroffen. Dies könnte sich jedoch ändern, da die neuen EU-Richtlinien auch Auswirkungen auf Schweizer Passagiere haben könnten, die sich an EU-Regelungen orientieren.
Ob die neuen Entschädigungsregelungen endgültig verabschiedet werden, hängt nun noch von der Zustimmung des Europäischen Parlaments ab, das voraussichtlich die bestehende Drei-Stunden-Vorgabe beibehalten möchte.
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Ort | Luxemburg, Luxemburg |
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