Neuer Fahrplan für Saarbrücke in Mettlach: So geht's ab Juni weiter!

Saarbrücke in Mettlach, Deutschland - In der Gemeinde Mettlach, Landkreis Merzig-Wadern, wird die Verkehrsführung auf der Saarbrücke verändert. Diese Maßnahmen sind für den Zeitraum von Mitte Juni bis Ende Juli 2025 geplant. Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) hat bereits in einem ersten Schritt temporäre Beschilderungen durch stationäre ersetzt, jedoch bleibt der Inhalt der Verkehrsführung unverändert, wie saarland.de berichtet.
Wesentlich für die Verkehrsteilnehmer ist die Entscheidung, die zulässige Verkehrslast auf 3,5 Tonnen zu begrenzen. Diese Maßnahme folgt auf die Entdeckung von Unregelmäßigkeiten am Tragwerk der Hängebrücke „BW 1“, die im März 2021 dazu führte, dass die Brücke für Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen gesperrt wurde. Im Juni 2024 wurde die zulässige Verkehrslast auf 3,5 Tonnen gesenkt, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Umbau und Verkehrsführung
Zusätzlich wird eine Behelfsbrücke vorbereitet, die eine temporäre Lösung bieten soll. Die neue Verkehrsführung wird am 28. August 2024 ab 09:00 Uhr eingerichtet. Um diese Arbeiten durchführen zu können, wird eine kurzzeitige Vollsperrung der L 176 im Bereich des Bauwerks erforderlich sein, wie saarnews.com anmerkt.
Die Umleitung für den Schwerverkehr bleibt bestehen. Eine bewährte Strecke führt aus Mettlach in Richtung Keuchingen über die B 51 nach Besseringen und weiter zur Anschlussstelle Merzig-Schwemlingen (5), um dann auf die A 8 in Richtung Luxemburg bis Merzig-Wellingen (4) zu gelangen. Alternativ verläuft eine Route über Wehingen, Tünsdorf und Orscholz nach Keuchingen. Für die Gegenrichtung gilt die Route entsprechend umgekehrt.
Verkehrssicherheit
Um sicherzustellen, dass die gesenkten Verkehrslasten beachtet werden, werden Höhen- und Breitenbegrenzungen auf den Mettlacher und Keuchinger Seiten installiert. Diese Maßnahmen sollen das Befahren der Brücke durch schwerere Fahrzeuge künftig verhindern. Nach Abschluss der Umbaumaßnahmen wird die Brücke wieder zweispurig und ohne Ampelanlage, jedoch nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen, befahrbar sein.
Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz sowie der Landesbetrieb für Straßenbau werden über den Fortgang der Maßnahme informieren. Bei Rückfragen steht die Pressestelle des Landesbetriebs für Straßenbau als Medienansprechpartner zur Verfügung.
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Ort | Saarbrücke in Mettlach, Deutschland |
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