Sachsen-Anhalt ringt um Elementarschutz: Pflichtversicherung droht!

Mettlach-Orscholz, Deutschland - Im Rahmen der Frühjahrskonferenz der Umweltministerinnen und -minister der Länder in Mettlach-Orscholz wurde eine dringende Forderung nach gesetzlichen Regelungen für eine Versicherung gegen Elementarschäden bekräftigt. Der Vorschlag stammt von Sachsen-Anhalts Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann, der auf die aktuelle Situation in Sachsen-Anhalt hinweist, wo lediglich jedes zweite Gebäude gegen Elementarschäden versichert ist. Im bundesweiten Durchschnitt beträgt die Versicherungsquote nur 54 Prozent, während in Baden-Württemberg, dank früherer Pflichtversicherungen, beeindruckende 94 Prozent erreicht werden.
Um die Situation zu verbessern, wurde eine Vereinbarung mit dem neuen Bundesumweltminister Carsten Schneider getroffen. Dieser plant, einen Gesetzentwurf zur Erweiterung der Wohngebäudeversicherungen um Elementarschadenschutz auf den Weg zu bringen. Willingmann betont, dass ein solcher Schutz eine Selbstverständlichkeit für jeden Gebäude-Eigentümer werden sollte. Sollte die Versicherungsquote nicht signifikant steigen, könnte dies sogar zur Pflichtversicherung führen.
Risikozonen und Versicherbarkeit
Aktuell sind in Sachsen-Anhalt von etwa 650.000 Adressen nahezu 9.000 hochwassergefährdet. Versicherer entscheiden über Anträge auf Elementarschadenversicherung jedoch basierend auf dem Schadensverlauf der letzten Jahre sowie den einschlägigen Gefährdungsklassen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet, dass nur 1,5 Prozent der Gebäude in Zonen mit hohem Risiko liegen. Diese werden in ein Zonierungssystem eingeteilt, das verschiedene Risikoklassen unterscheidet.
- Klasse 4: Hohe Gefährdung (Hochwasser statistisch einmal in 10 Jahren)
- Klasse 3: Mittlere Gefährdung (Hochwasser statistisch einmal in 10-100 Jahren)
- Klasse 2: Geringe Gefährdung (Hochwasser statistisch einmal in 100-200 Jahren)
- Klasse 1: Sehr geringe Gefährdung (Hochwasser statistisch seltener als einmal alle 200 Jahre)
Die Beurteilung der Versicherbarkeit erfolgt dabei nicht nur nach statistischen Hochwasser-Häufigkeiten, sondern auch unter Berücksichtigung, ob sich in der näheren Umgebung des Gebäudes Gewässer befinden. Eigenheimbesitzer in Gefährdungsklasse 4 müssen oft mit extrem hohen Versicherungsbeiträgen rechnen, um Elementarschutz zu erhalten. In vielen Fällen können Versicherer den Schutz sogar verweigern, wenn in der Vergangenheit häufig Wasser in den Keller eingedrungen ist.
Staatliche Rückversicherung und Opt-Out-Optionen
Ein geplanter staatlicher Rückversicherungsschutz für Elementarschäden gemäß dem Berliner Koalitionsvertrag könnte zusätzliche Sicherheit bieten. Zudem wird geprüft, ob Opt-Out-Lösungen eingeführt werden, bei denen Versicherte auf den Elementarschadenschutz verzichten können, jedoch im Schadensfall von staatlichen Hilfen ausgeschlossen wären. Versicherte müssen sich im Klaren darüber sein, dass die letzte Entscheidung über den Versicherungsschutz und die Konditionen jedoch beim jeweiligen Versicherer liegt.
Für weitere Informationen zum Schutz vor Hochwasserschäden bietet die Verbraucherzentrale neue Ressourcen an, einschließlich eines Podcasts mit Versicherungsexperten. Diese Entwicklungen zeigen, dass es höchste Zeit ist, die Versicherungslandschaft in Deutschland zu reformieren, um Eigentümern ein sicheres Wohnumfeld zu gewährleisten. dubisthalle.de und verbraucherzentrale.de dokumentieren die aktuellen Diskurse hierzu eindrucksvoll.
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Ort | Mettlach-Orscholz, Deutschland |
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