BGH-Urteil: Motorradfahrer haftet auch ohne Kollision!

Am 3. Dezember 2024 entschied der BGH über Anscheinsbeweis bei Motorradunfällen ohne Kollision und seine Auswirkungen.
Am 3. Dezember 2024 entschied der BGH über Anscheinsbeweis bei Motorradunfällen ohne Kollision und seine Auswirkungen. (Symbolbild/NAG)

Merzig, Deutschland - Ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Dezember 2024 hat grundlegende Auswirkungen auf die Haftung von Motorradfahrern in Unfällen, insbesondere wenn kein physischer Zusammenstoß stattgefunden hat. Der BGH entschied, dass der Anscheinsbeweis auch in solchen Fällen gilt und damit die Anforderungen an Motorradfahrer bezüglich ihrer Sorgfaltspflichten erhöht werden. anwalt.de berichtet, dass das Urteil auf einem Fall basiert, in dem ein Motorradfahrer nach einer Vollbremsung stürzte, um eine Kollision mit einem stark abbremsenden Pkw zu vermeiden, obwohl es zu keiner Berührung kam.

Im konkreten Fall erlitt der Motorradfahrer Verletzungen und verlangte Schadensersatz. Der BGH stellte fest, dass sein Sturz auf einen Verstoß gegen Sorgfaltspflichten hinweist. Der Anscheinsbeweis kann nur dann entkräftet werden, wenn der auffahrende Fahrer atypische Tatsachen vorlegt. Das Urteil hat die Konsequenz, dass der auffahrende Fahrer in der Regel haftet, es sei denn, er kann den Anscheinsbeweis widerlegen. Diese Entscheidung könnte dazu führen, dass Versicherer vermehrt auf den Anscheinsbeweis zurückgreifen, was eine schnellere Schadensabwicklung zur Folge haben könnte.

Handlungsempfehlungen für Motorradfahrer und Geschädigte

Nach dem Urteil des BGH wird geraten, dass Motorradfahrer ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten, vorausschauend fahren und ihre Geschwindigkeit anpassen. Zudem sollten moderne Sicherheitstechnologien wie Antiblockiersysteme (ABS) genutzt werden, um das Risiko eines Unfalls zu minimieren. Geschädigte hingegen sollten nach einem Unfall Beweise sichern, dazu gehören Fotos, Zeugenaussagen sowie das Unfallprotokoll. Auch die Inanspruchnahme rechtlicher Beratung wird empfohlen, um Ansprüche geltend zu machen.

Ein weiteres Beispiel für die Komplexität von Haftungsfragen bei Motorradunfällen ist ein Fall, der vor dem Landgericht Kiel verhandelt wurde. Hierbei handelte es sich um einen Linksabbiegerunfall, bei dem ein Kläger mit einer Honda CBR 900 Fireblade auf einen abbiegen wollenden Pkw auffuhr. Trotz Schwere der Verletzungen, die zu dauerhaften Beeinträchtigungen führten, stellte das Berufungsgericht fest, dass das Landgericht in der Beweisaufnahme nicht ausreichend gewesen war und wies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück. ra-kotz.de hebt hervor, dass dies die Notwendigkeit einer umfangreichen Beweisaufnahme, einschließlich eines unfallanalytischen Gutachtens, verdeutlicht.

Der Kläger forderte hohen Schadensersatz, darunter Verdienstausfallschaden in Höhe von rund 33.858 Euro bis Ende März 2020 und mindestens 19.000 Euro an Schmerzensgeld. Während die Beklagte zunächst einen Teilbetrag gezahlt hatte, wurde die Haftung letztlich vom Gericht mit 80 % zu Lasten der Beklagten festgestellt. Allerdings wurde in der Berufung die Beweisaufnahme als mangelhaft identifiziert, was zu weiteren Verfahren führte.

Diese Fälle verdeutlichen, wie wichtig es ist, sowohl als Motorradfahrer als auch als Geschädigter gut informiert zu sein und im Falle eines Unfalls entsprechende Schritte zur Sicherung der eigenen Ansprüche zu unternehmen.

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Ort Merzig, Deutschland
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