Betrunken aufs Fahrrad? Strenge Strafen und Fahrverbote drohen!

Saarlouis, Deutschland - Ein aktueller Fall aus dem Saarland zeigt, dass die Regeln für Alkohol am Steuer auch auf Fahrräder und Mofas angewendet werden. Ein Mann wurde mehrfach wegen seiner alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit aufgefallen und verlor daraufhin seine Fahrerlaubnis. Am 5. Juni 2025 beschloss das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, dass ihm das Fahren von Mofas und Fahrrädern untersagt wird. Dieser Schritt geschah, nachdem der Mann im Juli 2019 mit 1,83 Promille auf einem Mofa gefahren war, einem „fahrerlaubnisfreien Fahrzeug“. Trotz der Forderung der zuständigen Behörde nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) lehnte der Betroffene diese ab und erhielt das Verbot.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland sind klar: Ab einem Promillewert von 1,6 gilt man als „absolut fahruntüchtig“ und macht sich strafbar. Dies hat rechtliche Konsequenzen, die bis zu einer Geldstrafe von etwa 30 Tagessätzen sowie zwei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister reichen können. Zudem wird auch eine MPU angeordnet, was potenziell zur Entziehung einer Fahrerlaubnis führen kann, selbst wenn kein Führerschein für ein Kraftfahrzeug vorhanden ist. Ab 0,3 Promille kann ebenfalls eine Strafbarkeit bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien oder Stürzen bestehen, wie ADAC ausführt.
Regeln für E-Bikes und Fußgänger
Die Promillegrenzen gelten nicht nur für Fahrräder, sondern auch für E-Bikes, die bis 25 km/h fahren. Hierbei sind die gleichen Regeln zu beachten wie bei normalen Fahrrädern. E-Bikes, die bis zu 45 km/h erreichen und von einem Motor allein angetrieben werden, fallen jedoch unter die Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge. Dies bedeutet, dass für sie strengere Regelungen gelten. Fußgänger, die ein Fahrrad schieben, sind nicht strafbar, solange keine Ausfallerscheinungen zum Vorschein kommen, was laut SR in der Öffentlichkeit häufig ein weniger sichtbares Risiko darstellt.
Es ist auch zu beachten, dass es für betrunkene Fußgänger keine spezifische Promillegrenze gibt. Dennoch können Bußgelder verhängt werden, wenn solche Fußgänger den Straßenverkehr gefährden. MPU oder Fahrverbote sind nur in Extremfällen zu erwarten, etwa wenn eine Alkoholabhängigkeit vermutet wird.
In Anbetracht dieser rechtlichen Rahmenbedingungen wird deutlich, dass Alkohol in jeglicher Form beim Fahren von Fahrrädern und Mofas strikt behandelt wird. Ein Verbot für Betrunkenheit im Straßenverkehr gilt nicht nur für Autofahrer, sondern auch für alke anderen Verkehrsteilnehmer und zeigt die Entschlossenheit der Behörden, für Sicherheit zu sorgen.
Details | |
---|---|
Ort | Saarlouis, Deutschland |
Quellen |