Druck auf Anwohner: Wer zahlt die Kanalbau-Kosten in Neunkirchen-Seelscheid?

Anwohner von Neunkirchen befürchten hohe Erschließungskosten nach gerichtlichem Urteil über Regenwasserkanalbau.
Anwohner von Neunkirchen befürchten hohe Erschließungskosten nach gerichtlichem Urteil über Regenwasserkanalbau. (Symbolbild/NAG)

Neunkirchen, Deutschland - In einer jüngsten Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Wohnen in Wolperath, die am 24. Mai 2025 stattfand, äußerten zahlreiche Bürger ihre Besorgnis über die bevorstehenden Kosten für den Ausbau der Mittelstraße und des Mühlenwegs. Die Veranstaltung war stark besucht, sodass viele Anwesende stehen oder vor dem Saal warten mussten. Der Druck auf die örtliche Verwaltung wächst in Anbetracht eines Urteils des Oberlandesgerichts Köln, das der Gemeinde auferlegt, ein geordnetes Entwässerungssystem gemäß den rechtlichen Vorgaben zu schaffen. Dies wird umso dringlicher, da Oberflächenwasser derzeit auf private Grundstücke fließt, was bereits zu einem Gerichtsstreit geführt hat.

Ein Urteil des Gerichts entschied gegen die Gemeinde, die Klage wurde verloren, und eine Revision nicht zugelassen. Die dadurch entstehende Schadenssumme von etwa 13.400 Euro wurde über die Versicherung der Gemeinde, die GVV, abgewickelt. Anwohnerin berichten, dass nur 10 Prozent der Regenwasser-Entsorgung in den Wohnstraßen Probleme verursachen, jedoch sieht die Verwaltung die Situation anders. Der flache Verlauf der Bürgermeisterkanäle könne die Regenmengen nicht ableiten, weshalb zusätzliche Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben.

Kosten und Anliegerbeiträge

Die Verwaltung plant, die provisorisch ausgebauten Fahrbahnen wieder aufzureißen, um einen Regenwasserkanal zu verlegen. Eine Unklarheit jedoch bleibt bestehen: die Höhe der Anliegerbeiträge, die von dem Standard des Endausbaus abhängen. Gemäß dem Baugesetzbuch tragen die Anwohner 90 Prozent der Kosten, während die Gemeinde 10 Prozent übernimmt. Diese Regelung ist in § 127 Abs. 1 des BauGB festgelegt, der auch vorsieht, dass Erschließungsbeiträge von Gemeinden zur Deckung des Aufwands für Erschließungsanlagen erhoben werden können.

Diese Erschließungsanlagen umfassen öffentliche Straßen, Wege und Plätze sowie andere infrastrukturelle Einrichtungen. Hausanschlusskosten, die dem Anschluss an das Abwasser- und Versorgungsnetz dienen, sind jedoch nicht Teil der Anliegerbeiträge. Grundstückseigentümer könnten sogar Jahre nach der Bebauung mit zusätzlichen Erschließungskosten im Rahmen von Zweiterschließungsmaßnahmen konfrontiert werden. Die Bürger haben die Möglichkeit, ihre Fragen in einer Bürgerinformation zu stellen, bei der Entwürfe und Kosten präsentiert werden. Vorschläge zu Details des Ausbaus, einschließlich Gehwegen und Beleuchtung, werden von der Verwaltung ebenfalls berücksichtigt.

Rechtliche Aspekte und Verantwortlichkeiten

Die Verantwortung für die Erschließung von Grundstücken liegt bei den Kommunen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Erschließung, was die Unsicherheit für die Anwohner noch verstärkt. Beiträge zu erstmaligen Erschließungsmaßnahmen werden von den Gemeinden auf der Grundlage des BauGB sowie der Kommunalabgabengesetze erhoben. Anlieger könnten in Zukunft mit zusätzlichen Kosten konfrontiert werden, die als Herstellungskosten des Grundstücks angesehen werden, da sie die Nutzbarkeit und den Wert des Grundstücks erhöhen.

Die Sorgen der Anwohner hinsichtlich hoher Kosten haben sich also noch verstärkt, da die Verwaltung unter Druck steht, sowohl rechtliche Vorgaben einzuhalten als auch den Bürgern faire und transparente Informationen über den Anliegerbeitrag zu bieten. Die Unsicherheiten in Bezug auf die Finanzierungsmodalitäten der notwendigen Bauarbeiten bleiben bestehen.

Für weitere Informationen zu Erschließungsbeiträgen und deren gesetzlichen Grundlagen, ist ein Blick auf die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen im Baugesetzbuch ratsam. Detaillierte Erläuterungen dazu sind auch auf Haufe zu finden, wo die unterschiedlichen Aspekte der Erschließungskosten umfassend erläutert werden.

Mehr zu diesem Thema lesen Sie auf ksta.de und haufe.de.

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Ort Neunkirchen, Deutschland
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