Saarland

Gericht bestätigt Grubenwasseranstieg: Kommunen ziehen vor Bundesgericht!

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes hat kürzlich die Klagen mehrerer Kommunen gegen den geplanten Grubenwasseranstieg abgewiesen. Diese Entscheidung wurde am 3. April 2025 veröffentlicht und betrifft vor allem die Stadt Lebach sowie die Gemeinden Saarwellingen und Nalbach. Die Klagen bezogen sich auf den Planfeststellungsbeschluss des Oberbergamtes von 2021 zur Teilflutung ehemals betriebener Bergwerke.

Die beteiligten Kommunen hatten befürchtet, dass die Hebungen des Bodens und mögliche Erschütterungen zu schweren Schäden an kommunalen Gebäuden führen könnten. Zudem äußerten sie Bedenken bezüglich gesundheitlicher Gefahren durch Gasaustritte und einer Verschlechterung der Grundwasserqualität. Das Gericht wertete zahlreiche Fachgutachten aus und hörte dazu verschiedene Gutachter an. Zu den Ergebnissen gehört, dass in den betroffenen Kommunen keine ernsthaften Schäden durch Bodenbewegungen oder Erschütterungen zu befürchten sind.

Geringe Gesundheitsrisiken

Weiterhin schätzt das Gericht die Wahrscheinlichkeit von gesundheitsgefährdenden Ausgasungen als gering ein. Zudem wurde keine Gefährdung des Trinkwassers festgestellt, was für die betroffenen Anwohner eine wichtige Entwarnung darstellt. Trotz dieser positiven Einschätzungen ist das Gerichtsurteil noch nicht rechtskräftig. Die unterlegenen Kommunen haben die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzulegen.

Wie aus den aktuellen Berichten hervorgeht, wurde die Revision vom Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen. Dies bedeutet, dass die Entscheidung des Gerichts für die Gemeinden schwerer nachvollziehbar ist. Ein Anwalt der unterlegenen Kommunen wartet nun auf die schriftliche Begründung des Urteils, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Fortschritt im Grubenwasserkonzept

Die Saarländische Landesregierung hatte die Teilflutung der ehemaligen Gruben im Jahr 2021 unter bestimmten Auflagen genehmigt. Dieses Vorhaben wird als ökologisch und ökonomisch sinnvoll betrachtet. Die RAG, die für die Umsetzung des Grubenwasserkonzepts verantwortlich ist, sieht sich durch das Urteil in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Pressesprecher Christof Beike bezeichnete die Entscheidung als einen wichtigen Schritt in der Umsetzung des Konzepts.

Obwohl die Klagen abgewiesen wurden, gibt es noch einen offenen ASpekt bezüglich 15 Widersprüchen gegen den Abschlussbetriebsplan, die beim Oberbergamt eingereicht wurden und zeitnah entschieden werden sollen. In einem ähnlichen Fall hatte die Gemeinde Merchweiler im Sommer 2024 kläglich versucht, das Gericht zu überzeugen, bis sie schließlich ebenfalls abgewiesen wurde, was den Druck auf die betroffenen Gemeinden erhöht.

Die Entscheidungen zeigen, dass das Thema Grubenwasseranstieg ein kontinuierlich diskutiertes Politikum in der Region bleibt. Es bleibt abzuwarten, ob die betroffenen Kommunen letztendlich gegen das Urteil vorgehen werden und wie sich die weitere Entwicklung im Grubenwasserkontext gestalten wird.

Weitere Informationen finden Sie auf n-tv.de, sr.de und bundestag.de.

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