EuGH-Klärung: Neue FIFA-Regeln für Spielervermittler im Fokus!

Der EuGH prüft Wettbewerbsregeln für Spielervermittler und deren Vereinbarkeit mit dem EU-Kartellrecht am 19. Mai 2025.
Der EuGH prüft Wettbewerbsregeln für Spielervermittler und deren Vereinbarkeit mit dem EU-Kartellrecht am 19. Mai 2025. (Symbolbild/NAG)

Luxemburg, Luxemburg - Am Donnerstag verkündete der EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou seine Schlussanträge in zwei bedeutenden Verfahren (C-209/23 u.a.), die die Anwendbarkeit des sogenannten „Meca-Medina-Tests“ im Kontext von Kartellverboten im Fußball beleuchten. Diese Verfahren werfen die zentrale Frage auf, ob der Test auf die Wettbewerbsregeln der Fußballverbände, speziell für Spielervermittler, anwendbar ist. In diesem Zusammenhang ist es entscheidend, die Rolle der Spielervermittler zu verstehen, die Spieler bei ihrer Karriereplanung und finanziellen Angelegenheiten unterstützen und dabei eine Vergütung nach verschiedenen Modellen erhalten.

Die Regulierung durch Fußballverbände soll die Tätigkeiten der Spielervermittler ordnen, dabei stehen diese Reglements jedoch in der Kritik bezüglich ihrer kartellrechtlichen Zulässigkeit. Der Meca-Medina-Test verlangt eine differenzierte Bewertung des Gesamtzusammenhangs und der Zielsetzung von wettbewerbsbeschränkenden Regeln, wobei er bei bezweckten Wettbewerbsbeschränkungen keine Anwendung findet. Ein Beispiel für die Problematik stellt das Verfahren vor dem Landgericht Mainz dar, wo ein Spielervermittler gegen die Wirksamkeit neuer FIFA-Regulierungen streitet. Bemerkenswert ist, dass das Gericht die Feststellungsanträge ohne vorherige Klärung der kartellrechtlichen Fragen an den EuGH weiterleitete.

Entwicklungen und Herausforderungen im Fußball

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem EuGH grundlegende Fragen zur kartellrechtlichen Überprüfung des DFB-Spielervermittlerstatuts vorgelegt. Das Landgericht Dortmund hat bereits Teile des FIFA-Spielervermittlerreglements als kartellrechtswidrig eingestuft, ohne dabei den EuGH einzuschalten. Besondere Aufmerksamkeit erhielt die Einsetzung einer Lizenz für Spielervermittler und Vorgaben wie Entgeltobergrenzen und ein Verbot der Dreifachvertretung. Das Landgericht Dortmund betrachtete die festgelegte Entgeltobergrenze als eine bezweckte Wettbewerbsbeschränkung. Generalanwalt Emiliou sieht den Preismechanismus hingegen nicht als offensichtliche Wettbewerbsbeschränkung an, verhält sich jedoch beim Verbot der Kontaktanbahnung klar und erkennt darin eine nicht zu rechtfertigende Wettbewerbsbeschränkung.

Auf internationaler und nationaler Ebene versuchen Fußballverbände, die Tätigkeit von Spielervermittlern durch spezifische Regeln zu regulieren. In diesem Kontext bezieht sich der Fall auf die am 16. Dezember 2022 verschärften FIFA-Regeln, die eine Kappungsgrenze für Vergütungen einführten, die nun auch von DFB und anderen Mitgliedsverbänden umgesetzt werden müssen. Viele Spielervermittler, insbesondere in Deutschland, wehren sich gegen diese neuen Regeln. Im Zusammenhang mit diesen Regelungen sind verschiedene Verfahren anhängig, unter anderem beim BGH, der sich mit dem alten DFB-Reglement (RfSV) befasst. Hierbei stellen sich Fragen zur Anwendung der Meca-Medina-Rechtsprechung auf das RfSV und den kartellrechtlichen Grenzen der Spielervermittler-Reglements.

Rechtliche Prüfungen und Perspektiven

Das RfSV regelt die Inanspruchnahme von Vermittlerdiensten durch Spieler und Vereine. Bestimmungen des RfSV beinhalten unter anderem eine Registrierungspflicht für Vermittler sowie ein Provisionsverbot bei der Vermittlung von Minderjährigen. In mehreren Entscheidungen, etwa durch das Landgericht Frankfurt a.M., wurden Teile dieser Regelungen als unzulässig befunden. Der BGH hat daraufhin das Verfahren ausgesetzt und ebenfalls Fragen zur Vorabentscheidung an den EuGH gerichtet.

Die Perspektiven der rechtlichen Auseinandersetzungen sind vielschichtig. Es ist zu erwarten, dass der EuGH bald Klarheit über die Wettbewerbsbeschränkungen des FIFA-Reglements schaffen wird. Zudem könnte die Meca-Medina-Rechtsprechung auch auf wirtschaftliche Regelwerke anwendbar sein. Sportverbände stehen vor der Herausforderung, bei der Erstellung von Regelwerken die Interessen aller betroffenen Akteure zu berücksichtigen, um kartellrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Diese rechtlichen Fragestellungen haben weitreichende Auswirkungen auf die Arbeitsweise von Spielervermittlern und den gesamten Fußballmarkt.

Für weiterführende Informationen zu den rechtlichen Entwicklungen und den Schwierigkeiten im Umgang mit den Reglements der Spielervermittler sei auf die Artikel von Beck und Taylor Wessing verwiesen.

Details
Ort Luxemburg, Luxemburg
Quellen