Bundestag stimmt über neue Gesetzentwürfe der Koalition ab!

Der Bundestag diskutiert am 22.05.2025 Gesetzentwürfe zur Kulturgutschutzgesetzänderung und Mosel-Schifffahrt mit Luxemburg.
Der Bundestag diskutiert am 22.05.2025 Gesetzentwürfe zur Kulturgutschutzgesetzänderung und Mosel-Schifffahrt mit Luxemburg. (Symbolbild/NAG)

Berlin, Deutschland - Der Bundestag kommt am Donnerstag, den 22. Mai 2025, zu einer wichtigen Sitzung zusammen, um über die ersten Gesetzentwürfe der neuen schwarz-roten Koalition zu beraten. Die Fraktionen von Union und SPD haben die Entwürfe gemeinsam eingebracht, und die Debatte beginnt um 09:00 Uhr. Zu den zentralen Themen dieser Vorlagen gehören die Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm für den Ganztagsausbau von Grundschulen um zwei Jahre sowie die Anpassung des Kulturgutschutzgesetzes an die Vorgaben der Europäischen Union. Des Weiteren steht auch eine Vorlage für Vereinbarungen mit Frankreich und Luxemburg zur Mosel-Schifffahrt auf der Tagesordnung, berichtet der stern.de.

Die Gesetzentwürfe werden in erster Lesung debattiert und anschließend zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Ein zusätzlicher Antrag der Koalitionsfraktionen sieht vor, dass in einer Aktuellen Stunde ab 12:45 Uhr der Schutz von Sicherheitskräften vor Gewalt thematisiert wird. Darüber hinaus stehen die Verlängerung der Beteiligung der Bundeswehr an internationalen Auslandseinsätzen, wie der UN-Blauhelm-Mission Unifil an der israelisch-libanesischen Grenze und der EU-geführten Stabilisierungsmission Eufor Althea in Bosnien, ebenfalls auf der Agenda.

Änderungen im Kulturgutschutzgesetz

Ein wichtiger Punkt in den Gesetzentwürfen ist die Anpassung des Kulturgutschutzgesetzes. Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien am 16. Oktober 2024 im Paul-Löbe-Haus in Berlin wurde bereits ein Gesetzentwurf zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes erörtert. Diese Änderungen wurden von wichtigen Kulturschaffenden wie dem Deutschen Kulturrat und dem Deutschen Museumsbund begrüßt, wie bundestag.de berichtet.

Olaf Zimmermann vom Deutschen Kulturrat lobte die Entwicklung des Gesetzes seit 2016 und wies darauf hin, dass die geplanten Änderungen keine grundlegenden Überarbeitungen darstellen, sondern Verbesserungen. So soll beispielsweise die Ausfuhrgenehmigung für nationales Kulturgut von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Auch die Anhebung der Wertgrenze für besondere Sorgfaltspflichten von 2.500 Euro auf 5.000 Euro wird begrüßt. Meneske Wenzler vom Deutschen Museumsbund stellt sicher, dass der Gesetzentwurf das EU-Recht gut umsetzt und fordert die Aufnahme von Museen in das Kritis-Dachgesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Diskussion um das Kulturgutschutzgesetz verdeutlichte, dass eine Einigkeit unter den Rednern besteht, regelmäßige Evaluationen des Gesetzes alle fünf Jahre durchzuführen. Dr. Christina Berking von der Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel wies jedoch auf die hohen bürokratischen Anforderungen für Händler hin und sprach sich für eine Anhebung der Wertgrenze auf 10.000 Euro aus.

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Ort Berlin, Deutschland
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