Transfrau im St. Wendeler Stadtrat: Anna Zeyer sorgt für Aufsehen!

St. Wendel, Deutschland - Ein Mitglied der AfD-Fraktion im Stadtrat von St. Wendel hat kürzlich für Aufsehen gesorgt, indem es sich als trans Frau geoutet hat. Die Person, die nun den Namen Anna Zeyer trägt, kündigte an, künftig Toiletten und Umkleidekabinen für Frauen nutzen zu wollen. Diese Entscheidung geht mit der Bestätigung ihrer Namensänderung durch die Stadt St. Wendel einher, die bereits in das Ratsinformationssystem übernommen wurde. Auch wenn die Reaktion der AfD auf Zeyers Coming-out bislang unbekannt bleibt, ist die politische Situation um das Thema Geschlechtsidentität und Selbstbestimmung komplex.
Die AfD hat sich wiederholt gegen das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) ausgesprochen, das am 1. November 2024 in Kraft trat. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Reichardt bezeichnete das SBGG als „Gefahr für Frauen und Kinder“. Dieses Gesetz erleichtert es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen zu ändern, was durch eine einfache Erklärung beim Standesamt möglich ist, ohne die Notwendigkeit einer gerichtlichen Entscheidung oder eines Gutachtens.
Relevanz des neuen Gesetzes
Das SBGG ersetzt das seit 1980 gültige Transsexuellengesetz und die Regelungen im Personalausweisrecht für intergeschlechtliche Menschen. Es schützt das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung, wie vom Bundesverfassungsgericht betont. In über 16 Ländern gibt es ähnliche Gesetze, die einen vergleichbaren Schutz der Rechte von trans und nichtbinären Menschen gewährleisten. Diese Reform hat es zudem ermöglicht, dass alte Ausweisdokumente nach der Namensänderung ungültig werden und neue beantragt werden müssen.
Anna Zeyer ist zudem Schatzmeisterin des Kreisverbands St. Wendel, wird jedoch weiterhin mit ihrem Deadname geführt. Ihre politische Karriere ist noch frisch; sie kandidierte 2022 erfolglos für den Landtag. Die momentane Situation verdeutlicht die Spannungen innerhalb der AfD hinsichtlich des Umgangs mit geschlechtlicher Identität und Selbstbestimmung.
Gesetz zur Selbstbestimmung und die gesellschaftlichen Auswirkungen
Das SBGG sieht vor, dass die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens bis zu drei Monate vor der Erklärung beim Standesamt angemeldet werden muss. Minderjährige bis 14 Jahre benötigen die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, während ab 14 Jahren die Erklärung selbstständig abgegeben werden kann, allerdings auch hier die Zustimmung der Eltern benötigt wird. Wichtig ist, dass eine isolierte Änderung des Vornamens ohne Anpassung des Geschlechtseintrags nicht möglich ist.
Ein weiteres bemerkenswertes Detail ist das Offenbarungsverbot, das Personen vor Zwangsouting aufgrund früherer Geschlechtseinträge schützt. Die Bundesregierung schätzt, dass jährlich rund 4.000 Änderungen zu erwarten sind, während einige Medienberichte von Zahlen zwischen 6.000 und 15.000 Anmeldungen am ersten Inkrafttreten des Gesetzes sprechen. Eine Evaluierung des SBGG ist innerhalb von fünf Jahren nach seinem Inkrafttreten vorgesehen.
Die Veränderungen, die durch das SBGG ermöglicht wurden, stehen im engen Kontext zu Zeyers Coming-out und der Reaktion der AfD. Während sich die politische Debatte weiter entfaltet, bleibt abzuwarten, wie sich Zeyers Situation auf die internalen Strukturen und das öffentliche Bild der AfD auswirken wird.
Für mehr Informationen über das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, siehe BMFSFJ.
Zusätzliche Details über die Situation in St. Wendel sind in dem Artikel von queer.de zu finden.
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Ort | St. Wendel, Deutschland |
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