Wahlchaos in Saarbrücken: Urteil macht Regionalwahl ungültig!

Verwaltungsgericht Saarlouis erklärt Wahl zur Regionalversammlung 2024 für ungültig. AfD klagt erfolgreich gegen Ausschluss. Neuwahlen stehen bevor.
Verwaltungsgericht Saarlouis erklärt Wahl zur Regionalversammlung 2024 für ungültig. AfD klagt erfolgreich gegen Ausschluss. Neuwahlen stehen bevor. (Symbolbild/NAG)

Saarlouis, Deutschland - Am 27. Mai 2025 entschied das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis, dass die Wahl zur Regionalversammlung im Regionalverband Saarbrücken, die im Juni 2024 stattfand, für ungültig erklärt werden muss. Diese Entscheidung resultierte aus einer Klage der AfD, die sich gegen ihren Ausschluss von der Wahl richtete und damit direkt auf die Zulassung ihrer Wahlvorschläge abzielte. Das Gericht stellte fest, dass ein zulassungsreifer Wahlvorschlag der AfD hätte berücksichtigt werden müssen, während der zweite Vorschlag aus formalen Gründen abgelehnt werden konnte.

Der Wahlausschuss hatte zuvor beide Wahlvorschläge der AfD zurückgewiesen, da nur eine Liste pro Partei zulässig ist. Bei den Kommunalwahlen am 9. Juni 2023 kam es zu diesem Ausschluss, was die AfD dazu veranlasste, rechtliche Schritte einzuleiten. In der Entscheidung des Gerichts wurde erkannt, dass kein Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachbewerbung vorlag, was die Weichen für die Neuwahl stellt.

Rechtsfolgen und mögliche Berufung

Das Landesverwaltungsamt wurde durch das Urteil verpflichtet, die Wahl für ungültig zu erklären. Dies könnte Auswirkungen auf die Sitzverteilung innerhalb der Regionalversammlung haben, die 45 Mitglieder zählt und von den Bürgern der zehn verbandsangehörigen Städte und Gemeinden gewählt wird. Die Mitglieder haben eine Amtszeit von fünf Jahren und befassen sich mit den Selbstverwaltungsangelegenheiten des Regionalverbands. Im Falle einer Neuwahl sind rund 250.000 Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben.

Die Beteiligten haben innerhalb eines Monats die Möglichkeit, Berufung beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Ob das Landesverwaltungsamt diesen Schritt gehen wird, ist derzeit noch unklar. Das Innenministerium möchte zunächst die schriftliche Begründung des Urteils abwarten, bevor es eine Entscheidung trifft.

Reaktionen auf das Urteil

Die Regionalverbandsdirektorin Carolin Lehberger informierte die Mitglieder der Regionalversammlung über die Entscheidung, die Wahl als ungültig zu erklären. Christoph Schaufert, Landtagsabgeordneter der AfD, bezeichnete das Urteil als Blamage für die Wahlleitung und den Wahlausschuss. Trotz der Herausforderungen, die sich aus diesem Urteil ergeben, äußert die AfD die Erwartung, bei einer Neuwahl ein Rekordergebnis zu erzielen.

Die laufenden Geschäfte der Regionalversammlung werden fortgesetzt, während die rechtlichen Fragen um die Wahl und deren Durchführung geklärt werden. Die AfD sieht sich in ihrer Klage bestätigt und möchte die Möglichkeit nutzen, um bei zukünftigen Wahlen ihre Position zu stärken. Alle Beteiligten müssen nun die weiteren Entwicklungen abwarten und reagieren.

Die Situation bleibt also gespannt und könnte weitreichende Konsequenzen für die politische Landschaft im Saarland haben. Die Aussagekraft dieser Wahl und die Reaktionen darauf werden sowohl von den politischen Akteuren als auch von den Wählern genau verfolgt. Für alle Interessierten bietet sich ein kurzer Blick auf die Details der Klage und deren Auswirkungen.

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Ort Saarlouis, Deutschland
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