Saatkrähen in Rheinhessen: Abschüsse trotz Artenschutz genehmigt!

Ein Gericht hat den Abschuss von Saatkrähen genehmigt, um landwirtschaftliche Schäden in Rheinhessen zu begrenzen, trotz Artenschutz.
Ein Gericht hat den Abschuss von Saatkrähen genehmigt, um landwirtschaftliche Schäden in Rheinhessen zu begrenzen, trotz Artenschutz. (Symbolbild/NAG)

Saarlouis, Deutschland - Ein Gericht in Mainz hat den Eilantrag einer Naturschutzinitiative abgelehnt, der den Abschuss von Saatkrähen in Rheinhessen verhindern sollte. Laut Telepolis stehen Saatkrähen zwar unter Artenschutz, dürfen jedoch unter bestimmten Bedingungen weiterhin abgeschossen werden. Dies erfolgt vor dem Hintergrund erheblicher Schäden in der Landwirtschaft, insbesondere im Obstanbau, die laut Berichten über 1 Million Euro betragen.

Die SGD Rheinland-Pfalz Süd hatte den Abschuss genehmigt, nachdem Schäden in den Zuckerrübenanbau von mehreren tausend Euro gemeldet wurden. Die Regelungen für den Abschuss sind klar: Er gilt seit Mitte April für Zuckerrübenfelder und seit Ende Mai auch für Kirschplantagen. Abschüsse sind nur erlaubt, wenn der Schwarm aus mindestens 20 Tieren besteht und die befallenen Pflanzen nicht größer als 20 cm sind. Die Fristen für die Abschüsse enden am 10. Juni für Zuckerrübenfelder und zwischen dem 25. Mai und 31. Juli für Kirschplantagen.

Umfang und Folgen der Abschüsse

Insgesamt 35 landwirtschaftliche Betriebe haben seit Inkrafttreten der Regelung Abschüsse gemeldet. Maximal zwei Krähen dürfen pro Schwarm von einem Jäger abgeschossen werden, wobei eine vorherige Anmeldung erforderlich ist. Dies geschieht jedoch in einer kritischen Zeit, in der die Vögel ihren Nachwuchs aufziehen, was das Überleben der Nestlinge gefährden könnte. Zudem wurden im Saarland vergiftete Saatkrähen entdeckt, insgesamt verendeten 35 Tiere, und die Köder werden derzeit untersucht.

Die Saatkrähenpopulation in Rheinhessen ist in den letzten Jahren gestiegen, was die Tötung einzelner Vögel nicht gefährdet. In Bayern, wo die Population von rund 1.000 Vögeln in den 1950er Jahren auf 17.000 angestiegen ist, klagen die Bürger in Städten wie Würzburg über Lärm und Dreck durch Krähenkolonien. Ein Pilotprojekt in Bayern untersucht, wie landwirtschaftliche und urbane Schäden durch Abschüsse oder andere Methoden effektiv verhindert werden können. Jäger verweigern allerdings die Mitarbeit an diesem Projekt, da sie den Tierschutz während der Aufzuchtzeit nicht gefährden wollen.

Belastungen für die Landwirtschaft

Die Herausforderungen, die sich aus der steigenden Population der Saatkrähen ergeben, stellen viele Landwirte vor eine große Belastung. Wie in Agrarwelt berichtet, fressen Saatkrähen nach dem Säen die Maiskörner und verursachen dadurch signifikante Schäden. Diese Schäden setzen Landwirtschaft unter Druck, da Artenschutzbestimmungen oft die Handlungsfähigkeit der Bauern einschränken.

Ein Pilotprojekt zur Vergrämung und möglichen Bejagung einzelner Tiere wird momentan erprobt. Während die Schutzmaßnahmen seit 1977 positive Effekte gezeigt haben, belasten sie gleichzeitig die Landwirtschaft. Nachsähen kann Landwirte bis zu 100 Euro pro Hektar kosten und viele Betriebe sehen sich gezwungen, ihre Aussaattechniken anzupassen, um Schäden zu minimieren.

Im Rahmen von neuen Initiativen fordert der Bayerische Bauernverband finanzielle Kompensationen für die betroffenen Betriebe. Ein Antrag zur Herabsetzung des Schutzstatus der Saatkrähen wurde jedoch vom Bundesrat abgelehnt, was zeigt, dass der Konflikt zwischen Landwirtschaft und Naturschutz weiterhin besteht und wohl auch in Zukunft bestehen bleiben wird.

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Ort Saarlouis, Deutschland
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