Steuertricks 2025: Diese 9 Ausgaben können Sie jetzt absetzen!

Erfahren Sie, welche neun steuerlichen Ausgaben Sie 2025 absetzen können, um Erstattungen vom Finanzamt zu erhalten.
Erfahren Sie, welche neun steuerlichen Ausgaben Sie 2025 absetzen können, um Erstattungen vom Finanzamt zu erhalten. (Symbolbild/NAG)

Neunkirchen, Deutschland - Steuerpflichtige stellen sich jährlich die Frage, welche Ausgaben das Finanzamt anerkennt und welche Kosten von der Steuer abgesetzt werden können. Eine aktuelle Übersicht zeigt, dass viele Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können, was oft zu Erstattungen führt. Neun spezifische Ausgaben sind besonders relevant und können in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wie sol.de berichtet.

Zu den absetzbaren Kosten gehören beispielsweise die **Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung**, die unbegrenzt absetzbar sind. Arbeitnehmer müssen jedoch beachten, dass ihr Anteil pauschal um 4% gekürzt wird. Hierfür ist der Eintrag in die Anlage Vorsorgeaufwand erforderlich. Auch **Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung** können abgesetzt werden, wobei die Höchstgrenze für 2024 bei 27.566 Euro für Alleinstehende und 55.132 Euro für Ehepaare liegt.

Wichtige Ausgabenpositionen

Wer für die **private Altersvorsorge, wie die Riester-Rente**, Beiträge leistet, kann diese bis zu 2.100 Euro absetzen, wobei die Zulagen bereits abgezogen werden. Kosten für **Kinderbetreuung und Schulgeld** können bis zu 6.000 Euro pro Jahr und Kind steuerlich geltend gemacht werden. Hierbei sind für Privatschulen 30% des Schulgeldes bis maximal 5.000 Euro absetzbar.

Spenden können bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich abgesetzt werden. Übersteigende Beträge dürfen ins folgende Jahr übertragen werden. Zudem können **Mitgliedsbeiträge für Gewerkschaften oder Berufsverbände** abgesetzt werden, genauso wie **Kontoführungsgebühren**, die pauschal mit 16 Euro absetzbar sind. Auch **Handwerkerleistungen** sind relevant, wobei bis zu 1.200 Euro pro Jahr abziehbar sind, und das bei einer Arbeitskostenobergrenze von 6.000 Euro.

Weitere steuerlich relevante Positionen

Bei **Haushaltshilfen** kann man 20% von maximal 20.000 Euro, also bis zu 4.000 Euro pro Jahr absetzen. Diese Aufwendungen werden in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen eingetragen. Viele Steuerzahler sind sich oft der Vielzahl von Posten nicht bewusst, die für die Steuererklärung in Frage kommen und die durch gezielte Ausgabenoptimierung zu einer höheren Erstattung führen können.

Um auf die Lage der Sonderausgaben einzugehen, müssen zwei Bereiche unterschieden werden: die Basisversorgung und die sonstigen Vorsorgeaufwendungen, wie finanztip.de erläutert. Für 2024 liegt der Höchstbetrag bei 27.566 Euro für Alleinstehende und 55.132 Euro für Ehepaare oder Lebenspartner. Ab dem Jahr 2023 ist es möglich, 100% der Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend zu machen, was sich im Vergleich zu vorherigen Jahren verbessert hat.

Für Arbeitnehmer musste in der Vergangenheit ein gekürzter abziehbarer Anteil berücksichtigt werden, basierend auf den Arbeitgeberbeiträgen. Dies gilt auch für Beamte und Beamtinnen, die aufgrund ihrer Befreiung von der Rentenversicherung einen reduzierten Höchstbetrag nutzen können. Besonders zu beachten ist, dass die **Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung** seither in voller Höhe absetzbar sind, jedoch einige Regeln, wie die pauschale Kürzung von 4% gelten bleiben.

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Ort Neunkirchen, Deutschland
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