
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Saarbrücken hat in der vergangenen Woche eine umfassende Kontrolle in Friseur- und Kosmetikbetrieben im Saarland sowie in den angrenzenden Regionen Landau und Kaiserslautern durchgeführt. Bei dem Einsatz waren insgesamt 79 Zöllnerinnen und Zöllner engagiert, um der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung entgegenzuwirken. Schwerpunkte der Kontrolle waren die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, sozialversicherungsrechtliche Pflichten sowie der Missbrauch von Sozialleistungen.
Insgesamt wurden im Rahmen der Kontrollen 22 Arbeitgeber überprüft, 59 Personen befragt und 18 Prüfungen von Geschäftsunterlagen durchgeführt. Die Ergebnisse waren besorgniserregend: Es wurden zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen illegaler Beschäftigung eingeleitet, 14 Verdachtsfälle auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt und neun Hinweise auf Sozialleistungsmissbrauch gegeben. Zudem gab es elf Verdachtsfälle auf nicht ordnungsgemäße Sozialversicherungsanmeldungen sowie 21 steuerrechtliche Verstöße.
Zusammenarbeit mit anderen Behörden
Bei den Kontrollen wurde das Zoll-Team von Mitarbeitenden der Jobcenter Saarbrücken, St. Wendel und Saarpfalz-Kreis sowie dem Finanzamt Saarbrücken unterstützt. Diese enge Zusammenarbeit ist entscheidend, um die gesetzlichen Vorgaben effektiv durchzusetzen. So wurde in einem Barbershop in Grünstadt ein 22-jähriger türkischer Staatsangehöriger angetroffen, der ohne gültige Aufenthaltsdokumente arbeitete und am gleichen Tag ausgewiesen wurde. In einem anderen Fall sprang ein 24-jähriger vietnamesischer Staatsangehöriger aus dem ersten Stock eines Nagelstudios, um sich der Kontrolle zu entziehen, und verletzte sich schwer. Der verletzte Mann musste zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus gebracht werden, und das zuständige Ausländeramt wird über die nächsten Schritte entscheiden.
Ein übergeordnetes Ziel dieser Maßnahmen ist die Sicherstellung, dass alle Arbeitnehmer den ihnen zustehenden Mindestlohn erhalten. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,82 Euro brutto pro Stunde. Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf diesen Lohn, während Vereinbarungen, die diesen unterlaufen, unwirksam sind. Das zuständige Bundesministerium der Finanzen hebt hervor, dass in vielen Fällen Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen festgestellt werden.
Langfristige Auswirkungen des Mindestlohns
Die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns am 1. Januar 2015, der anfänglich bei 8,50 Euro pro Stunde lag und in mehreren Schritten erhöht wurde, hat langfristige Diskussionen ausgelöst. Der Zusammenhang zwischen Mindestlohn, Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wird aktuell in verschiedenen Studien untersucht. Vor allem in Branchen wie dem Gastgewerbe und Sicherheitsgewerbe sind Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besonders verbreitet.Forschungsberichte zeigen, dass Branchenstrukturmerkmale und die Motivlage der Beteiligten erklärungskräftiger sind als die blosse Einführung des Mindestlohns selbst.
Insgesamt zeigen die Ergebnisse der jüngsten Kontrollen im Saarland, dass die Thematik der illegalen Beschäftigung nach wie vor hochaktuell ist und weitere Maßnahmen sowie Kontrollen notwendig bleiben, um die Rechte der Arbeitnehmer zu gewährleisten und gesetzliche Vorgaben durchzusetzen.