
Am 23. Februar 2025 steht die Neuwahl des Deutschen Bundestags an. Die Wähler im Saarland, das über vier Wahlkreise verfügt, können gespannt auf die bevorstehenden Abstimmungen blicken. Laut Saarbrücker Zeitung erhalten die Wahlberechtigten zwei Stimmen, die sie entweder im Wahllokal oder per Briefwahl abgeben können.
Die Erststimme, die sich auf der linken Seite des Stimmzettels befindet, ermöglicht es den Wählern, einen Kandidaten oder eine Kandidatin im eigenen Wahlkreis zu wählen. Die Zweitstimme hingegen entscheidet über die Landesliste einer Partei und ist entscheidend für die Sitzverteilung im Bundestag. Dies bedeutet, dass die Anzahl der Sitze einer Partei im Parlament maßgeblich von der Zweitstimme abhängt.
Informationen zum Stimmzettel
Der Stimmzettel enthält wichtige Informationen wie den Wohnort, Beruf und die Partei des Bewerbers. Der Kandidat mit den meisten Erststimmen erhält einen Sitz im Bundestag, während die Zweitstimmen genutzt werden, um den Anteil der Sitze einer Partei zu ermitteln.
Das Wahlrecht steht allen Deutschen zu, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden. Dazu zählen auch Auslandsdeutsche, die in der Regel an dieser Wahl teilnehmen dürfen. Personen, bei denen das Wahlrecht richterlich aberkannt wurde, sind jedoch von der Stimmabgabe ausgeschlossen.
Briefwahl und Wahlbenachrichtigung
Wähler werden rechtzeitig per Post über ihre Wahlberechtigung informiert und erhalten eine Wahlbenachrichtigung, die Details zu Zeitpunkt und Ort der Wahl enthält. Nach Angaben von MDR, können die Wahlunterlagen zur Briefwahl beantragt werden. Dies kann auf verschiedenen Wegen erfolgen: per Post, per E-Mail oder über die Internetseite der Gemeinde. Wichtig ist, dass die entsprechenden Formulare im Wahlamt abgeholt werden, wobei Wahlbenachrichtigung und Ausweis nötig sind.
Die Briefwahlunterlagen sollten laut MDR bis zum 10. Februar an die Postdienstleister übergeben werden, damit die Wahlberechtigten diese rechtzeitig erhalten. Üblicherweise werden die Wahlbenachrichtigungen fünf bis sechs Wochen vor der Wahl verschickt. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass diese mindestens drei Wochen vor dem Wahltermin ankommen, wobei die Frist theoretisch verkürzt werden kann.
Am Wahltag, dem 23. Februar, schließen die Wahllokale um 18 Uhr. Nach diesem Zeitpunkt ist keine Stimmabgabe mehr möglich. Die Vorbereitungen für die Wahl sind bereits in vollem Gange, und die politischen Akteure macht sich bereit, den Wählern ihre Botschaften näher zu bringen.