
Die Grundsteuereinnahmen in Deutschland haben in den letzten Jahren einen bemerkenswerten Anstieg erfahren, was für Gemeinden zu einer bedeutenden Einnahmequelle geworden ist. Laut Welt sind die Einnahmen aus der Grundsteuer zwischen 2013 und 2023 um rund 25 % gestiegen. Im Jahr 2023 beliefen sich die Einnahmen auf insgesamt 15,5 Milliarden Euro, was einem Anstieg von 25,2 % im Vergleich zu 2013 entspricht.
Die Bedeutung der Grundsteuer zeigt sich deutlich in der Finanzstruktur der Gemeinden. Im ersten Halbjahr 2024 erzielten diese 8,0 Milliarden Euro aus der Grundsteuer, was einen Anstieg von 2,9 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bedeutet. Grundsteuer macht 13 % der Gemeindesteuereinnahmen aus, während die Gewerbesteuer 59 % und die Einkommensteuer 25 % ausmachen.
Regionale Unterschiede
Der Anstieg der Grundsteuereinnahmen variierte stark zwischen den einzelnen Bundesländern. Hessen verzeichnete mit +56,5 % den höchsten Anstieg, gefolgt vom Saarland mit +44,9 % und Rheinland-Pfalz mit +42,2 %. Im Gegensatz dazu lag der Anstieg in Sachsen und Berlin bei nur 12,3 %. Im Jahr 2023 betrugen die Grundsteuereinnahmen in den Bundesländern:
Bundesland | Einnahmen in Milliarden Euro |
---|---|
Nordrhein-Westfalen | 4,01 |
Bayern | 2,00 |
Baden-Württemberg | 1,96 |
Niedersachsen | 1,59 |
Hessen | 1,37 |
Berlin | 0,86 |
Rheinland-Pfalz | 0,74 |
Sachsen | 0,54 |
Schleswig-Holstein | 0,50 |
Hamburg | 0,50 |
Brandenburg | 0,30 |
Sachsen-Anhalt | 0,27 |
Thüringen | 0,25 |
Mecklenburg-Vorpommern | 0,21 |
Bremen | 0,21 |
Saarland | 0,17 |
Ein weiterer interessanter Aspekt ist der Anteil der Grundsteuer an den Gemeindesteuern. Bremen führt hier mit 15,4 %, gefolgt von Berlin mit 13,6 % und dem Saarland mit 13,5 %. Im Gegensatz dazu liegt der geringste Anteil in Bayern (7,9 %), Hamburg (8,9 %) und Baden-Württemberg (9,2 %).
Reformierte Grundsteuer ab 2025
Die Grundsteuer wird ab 2025 auf Basis neuer Regeln und Hebesätze erhoben. Baden-Württemberg hat in diesem Kontext ein „modifiziertes Bodenwertmodell“ gewählt, da das Bundesmodell als zu kompliziert empfunden wurde. Die Reform sieht ein dreistufiges Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer vor, welches jedoch einige Abweichungen vom Bundesmodell aufweist. Das Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) wurde bereits am 4. November 2020 verabschiedet.
Für Grundstückseigentümer in Baden-Württemberg ist es erforderlich, eine Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwertes abzugeben. Die Abgabefrist für diese Erklärungen war von Juli 2022 bis Januar 2023. Eigentümer müssen Angaben zu verschiedenen Aspekten wie Gemarkung, Flurstücksnummer und Bodenrichtwert machen. Die neuen Regelungen sind darauf ausgelegt, die Berechnung der Grundsteuer zu vereinfachen, insbesondere da die Art der Bebauung nur einen geringen Einfluss auf die Bewertungen hat.
Die Veränderungen in den Grundsteuereinnahmen und die bevorstehenden Reformen stellen sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance für die deutschen Gemeinden dar, die sich zunehmend auf eine verbesserte Einnahmequellenverwaltung einstellen müssen. Die Grundsteuer bleibt trotz ihrer fluktuierenden Bedeutung eine der zentralen Einnahmequellen neben Gewerbesteuer und Einkommensteuer, wie auch Tagesschau und grundsteuer.de bestätigen.