Saarpfalz-Kreis

Mobiles Blitzen in Bexbach: So teuer kann es werden!

Heute, am 27. Januar 2025, führt die Stadt Bexbach in der Postleitzahl 66450 Geschwindigkeitskontrollen durch. Aktuell wird an einem mobilen Blitzer im Fasanenweg kontrolliert. Die Maßnahme begann um 06:43 Uhr in einer 30 km/h-Zone und wurde um 06:58 Uhr zuletzt aktualisiert. Verkehrsteilnehmer müssen mit strengen Konsequenzen rechnen, wenn sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Bußgelder können in solchen Fällen hoch ausfallen, da die Straßenverkehrsordnung (StVO) Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen regelt.

Die Stadt informiert darüber, dass Blitzer-Apps und Radarwarner während der Fahrt untersagt sind. Dies soll die Verkehrssicherheit erhöhen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass Smartphones während der Fahrt nicht ausgeschaltet werden müssen, jedoch die Warn-Funktionen in Navigations-Apps deaktiviert sein müssen. Eine Ausnahme bilden Blitzerwarnungen im Radio, die erlaubt sind.

Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen

Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind je nach Ort und Höhe der Überschreitung unterschiedlich. Nach Angaben von Bussgeld-info.de variieren die Strafen besonders zwischen innerorts und außerorts. Innerhalb geschlossener Ortschaften fallen die Bußgelder in der Regel höher aus. In Bexbach, wo aktuell kontrolliert wird, gilt es daher, präzise auf die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu achten.

Verstöße innerorts Bußgeld (EUR) Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h 30 0 nein
11 bis 15 km/h 50 0 nein
16 bis 20 km/h 70 0 nein
21 bis 25 km/h 115 1 nein
26 bis 30 km/h 180 1 1 Monat
31 bis 40 km/h 260 2 1 Monat
41 bis 50 km/h 400 2 1 Monat
51 bis 60 km/h 560 2 2 Monate
61 bis 70 km/h 700 2 3 Monate
über 70 km/h 800 2 3 Monate

Zusätzlich ist zu beachten, dass Fahrverbote normalerweise erst bei zwei Verstößen von mehr als 26 km/h innerhalb eines Jahres verhängt werden. Geschwindigkeitsübertretungen gelten als Ordnungswidrigkeiten und werden durch Blitzer und Radarfallen überwacht. Autofahrer können gegen Bußgeldbescheide Einspruch erheben, wenn sie an der Schuld zweifeln oder der Bescheid fehlerhaft ist. Der Einspruch muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids eingelegt werden.

Die heutige Kontrolle in Bexbach ist ein eindrückliches Beispiel dafür, wie ernst die Stadt und die Behörden die Einhaltung der Verkehrsregeln nehmen. Fahrgäste sollten sich stets der Geschwindigkeitslimits bewusst sein und sicherstellen, dass sie die Straßenverkehrsordnung einhalten, um hohe Bußgelder und mögliche Fahrverbote zu vermeiden. Weitere Informationen sind in den Artikeln von news.de und bussgeld-info.de zu finden.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
news.de
Weitere Infos
bussgeld-info.de

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