Saarpfalz-Kreis

Blitzerwarnung in Homburg: So viel Toleranz gibt es wirklich!

Am 7. März 2025 wird in Homburg erneut auf die Geschwindigkeitsüberwachung hingewiesen. Insbesondere in Einöd ist heute ein mobiler Blitzer auf der B 423 aktiv. Laut news.de wurde der Blitzer um 04:08 Uhr gemeldet, während das Tempolimit in diesem Bereich bei 70 km/h liegt.

Die stehengebliebenen Blitzerstandorte sind jedoch nicht endgültig und können sich jederzeit ändern. Deshalb sollten Autofahrer stets wachsam sein und sich an die Geschwindigkeitsvorschriften halten. Geschwindigkeitsüberschreitungen sind nicht nur häufig, sie können auch schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.

Toleranzabzüge bei Geschwindigkeitsmessungen

In Deutschland ist es üblich, dass bei Geschwindigkeitsmessungen ein Toleranzabzug berücksichtigt wird, um möglichen Messfehlern entgegenzuwirken. Gemäß ADAC beträgt der Abzug bis 100 km/h 3 km/h. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h wird ein Abzug von 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit vorgenommen. Dies gilt auch für mobile Geschwindigkeitsmessungen durch Polizeiwagen, wobei hier ein höherer Toleranzabzug von 5 km/h (bis 100 km/h) und 5 Prozent (über 100 km/h) zur Anwendung kommt.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei anderen Messmethoden das Tempo über eine Strecke von 400 bis 500 Metern konstant gemessen werden muss, um einen Toleranzabzug von bis zu 20 Prozent zu ermöglichen. Ein weiterer Aspekt, der Fahrer interessiert, sind die verschiedenen Toleranzabzüge in benachbarten Ländern. Diese variieren und können in einigen Fällen höher ausfallen als in Deutschland.

Fehleranfälligkeit von Geschwindigkeitsmessungen

Wie bussgeld-info.de feststellt, sind Geschwindigkeitsmessungen nicht immer fehlerfrei. Aufgrund möglicher Ungenauigkeiten wird der Toleranzabzug zur Kompensation von Messungenauigkeiten verwendet. Dies gilt unabhängig davon, ob die Messung innerorts oder außerorts erfolgt. So könnten zum Beispiel 42 km/h bei einem Tempolimit von 30 km/h nach einem Toleranzabzug von 3 km/h eine Überschreitung von lediglich 9 km/h ergeben.

Außerdem sollte jeder Bußgeldbescheid eine Angabe zur gemessenen Geschwindigkeit vor und nach dem Toleranzabzug enthalten. Fehlt diese Angabe, könnte dies einen Formfehler darstellen und eine Grundlage für einen Einspruch bieten. Dies verdeutlicht die Relevanz von Transparenz in der Bußgeldvergabe und den Umgang mit Geschwindigkeitsverstößen.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
news.de
Weitere Infos
adac.de
Mehr dazu
bussgeld-info.de

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