
Die Bundestagswahl 2025 steht vor der Tür und findet am 23. Februar statt. Insgesamt können rund 61 Millionen Wahlberechtigte ihre Stimmen abgeben, eine Zahl, die durch die politische Pattsituation und den Verlust der Regierungsmehrheit wichtiger wird denn je. Das Saarland wird dabei durch vier Wahlkreise vertreten, die Kommunen aus mehreren Landkreisen umfassen. Wähler haben bei dieser Wahl zwei Stimmen zur Verfügung: die Erststimme und die Zweitstimme, die beide eine entscheidende Rolle im Wahlsystem spielen.
Die Erststimme ermöglicht es den Wählern, einen Kandidaten oder eine Kandidatin aus ihrem Wahlkreis zu wählen, was auf der linken Seite des Stimmzettels erfolgt. Auf der rechten Seite wählen die Wähler die Landesliste einer Partei mit ihrer Zweitstimme. Diese Zweitstimme ist entscheidend für den prozentualen Sitzanteil der Parteien im Bundestag, wobei die vorrangige Bestimmung, welche Kandidaten einziehen, von der Reihenfolge der Landesliste abhängt. Die Kandidaten mit den meisten Stimmen in den Wahlkreisen erhalten Sitze im Bundestag.
Wahlberechtigung und Verfahren
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen. Auch im Ausland lebende Deutsche können normalerweise an der Wahl teilnehmen, solange sie nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.Saarbrücker Zeitung gibt einen detaillierten Überblick über die notwendigen Voraussetzungen.
Vor der Wahl erhalten die Wähler eine Wahlbenachrichtigung per Post, die ihnen rechtzeitig Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Wahl zukommen lässt. Bei der Abstimmung kann zwischen der Teilnahme im Wahllokal und der Briefwahl gewählt werden. Im Jahr 2025 wird die Briefwahl voraussichtlich eine zentrale Rolle spielen, da deren Nutzung in den vergangenen Wahlen gestiegen ist.Weitere Informationen zur Briefwahl sind auf der entsprechenden Webseite erhältlich.
Briefwahl und Fristen
Der Antrag auf Briefwahl kann auf verschiedenen Wegen gestellt werden: persönlich, schriftlich oder online. Wichtig ist, dass die Frist für diesen Antrag am 21. Februar um 18 Uhr endet. In Ausnahmefällen ist eine Antragstellung bis 15 Uhr am Wahltag möglich. Bis spätestens 10. Februar sollten alle Briefwahlunterlagen von den Wahlämtern an die Postdienstleister übergeben werden, sodass die Wahlberechtigten die Unterlagen rechtzeitig erhalten.MDR hebt hervor, dass es möglich ist, den Antrag auf Briefwahl auch vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung zu stellen.
Die Wahlunterlagen umfassen den Wahlschein, einen Stimmzettel und spezielle Umschläge für die Rücksendung. Um sicherzustellen, dass jede Stimme zählt, ist es entscheidend, dass der Wahlbrief rechtzeitig abgeschickt wird, da verspätete Einsendungen nicht berücksichtigt werden. Das Porto für den Wahlbrief ist bereits bezahlt, außer bei ausländischen Wählern.
Insgesamt haben 53 Parteien und politische Vereinigungen ihre Teilnahme an der Bundestagswahl angekündigt, darunter große Parteien wie die SPD, die Grünen und die AfD. Das Informieren über die eigenen Wahlmöglichkeiten und das Abstimmen sind wichtige Schritte für eine funktionierende Demokratie, und die Wahl am 23. Februar wird ein bedeutendes Event in der politischen Landschaft Deutschlands sein.