Saarlouis

Brandanschlag in Saarlouis: BGH bestätigt Mordurteil nach 34 Jahren!

In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revisionen im Fall eines tödlichen Brandanschlags von 1991 in Saarlouis abgewiesen. Der Verurteilte, Peter Werner Sch., war damals 20 Jahre alt und Teil der Nazi-Skinhead-Szene. Laut der taz wurde er für den Mord an Samuel Kofi Yeboah, einem der Bewohner der Asylunterkunft, verurteilt. Am Tatabend, dem 19. September 1991, hatte Sch. zusammen mit dem Anführer einer rechtsextremen Gruppe, Peter St., und einem Komplizen in einer Kneipe gesessen. Der Anführer äußerte den Wunsch nach einem ähnlichen Brandanschlag wie in Hoyerswerda, und Sch. setzte noch in derselben Nacht die Treppe der Unterkunft in Brand.

Obwohl 21 Bewohner teils mit schweren Verletzungen entkommen konnten, starb Yeboah an den Folgen des Feuers. Die Polizei hatte anfangs nur oberflächlich ermittelt, und der Anschlag blieb für viele Jahre ungeklärt. Ein entscheidender Wendepunkt kam erst 2019, als eine Bekannte Schs die Polizei informierte, nachdem dieser bei einem Grillfest seine Tat geprahlt hatte. Erst 2023 musste sich Sch. vor Gericht verantworten und wurde vom Oberlandesgericht Koblenz (OLG) zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt, allerdings nicht für den versuchten Mord an den acht weiteren Flüchtlingen.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Die Revisionen gegen das Urteil wurden sowohl vom Angeklagten als auch von der Bundesanwaltschaft und vier Nebenklägern eingereicht. Der BGH wies diese jedoch zurück, da er keine Rechtsfehler in der Beweiswürdigung des OLG Koblenz feststellen konnte. Nach Ansicht des Gerichts kam Sch. nicht in den Genuss einer Verurteilung wegen versuchten Mordes, da das OLG zu dem Schluss gekommen war, dass er davon ausgehen konnte, dass die sich in einem hell erleuchteten Zimmer aufhaltenden Menschen rechtzeitig aus dem Gebäude fliehen würden. Der BGH hat sich daraufhin entschieden, das Urteil des OLG aufrechtzuerhalten.

Die Debatte über die Beweiswürdigung und die Beurteilung der Tötungsvorsätze war zentral in der mündlichen Verhandlung. Die Süddeutsche Zeitung zitiert den Anwalt der Nebenkläger, der eine lückenhafte Beweiswürdigung beanstandete und eine Korrektur der Urteilsbegründung forderte. Der Generalsbundesanwalt hingegen erbat sich eine Bestätigung des vorhandenen Urteils, da er keinen Rechtsfehler im Vorgehen des OLG erkennen konnte.

Nachhaltige Auswirkungen der Tat

Für die Betroffenen hat dieser Fall eine tragische Dimension. Die ursprünglichen Ermittlungen wurden in den 1990er-Jahren ohne Ergebnis eingestellt, was später von der Polizei als Fehler eingestanden wurde. Die Tat selbst und ihre Aufklärung werfen Fragen zur Verantwortung und Vorgehensweise der Strafverfolgungsbehörden auf. Inzwischen sitzt der Verurteilte seit April 2022 im Gefängnis, zunächst in Untersuchungshaft und jetzt in Strafhaft. Die Anklage hat die Thematik des Rassismus und der Gewalt von Rechtsextremisten in Deutschland in den Fokus gerückt, und die LTO weist auf die starke gesellschaftliche Relevanz dieser Thematik hin. Die gesellschaftliche Diskussion um Rassismus und Extremismus in Deutschland wird mit diesem Fall sicherlich weitergeführt werden, während der BGH voraussichtlich noch in diesem Jahr erneut über den Brandanschlag von Saarlouis beraten wird.

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Beste Referenz
taz.de
Weitere Infos
sueddeutsche.de
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lto.de

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