
Am 14. Februar 2025 hat das Saarland Pläne zur Einführung eines neuen Gesetzes bekannt gegeben, das einen verbindlichen Rahmen für die digitale Bildung schaffen soll. Nach Informationen von heise.de ist das Ziel der Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD), durch dieses Gesetz Planungssicherheit zu bieten und die langfristige Wartung der digitalen Bildungsinfrastruktur zu gewährleisten.
Im Rahmen dieses Vorhabens hat der Ministerrat einen Gesetzentwurf beschlossen, durch den das Saarland das erste Bundesland wird, das „Gerät und Inhalt gemeinsam zur Verfügung stellen wird“. Das Gesetz sieht vor, die digitale Medienausleihe des Saarlands (LSMS) als festen Bestandteil des Schulsystems zu etablieren.
Gesetzliche Verankerung der digitalen Medienausleihe
Ein weiterer wichtiger Punkt des Gesetzes ist die gesetzliche Regelung des Distanzunterrichts, der auch bei extremen Wetterbedingungen wie Hochwasser oder Glatteis Anwendung finden kann. Zusätzlich wird ein nachhaltiges Leasingmodell für digitale Endgeräte eingeführt, um kontinuierliche Neuanschaffungen zu vermeiden.
Ab dem Schuljahr 2026/27 werden die digitalen Endgeräte von den Schulträgern verwaltet, die dabei Unterstützung durch einen Leasinggeber erhalten. Die Schulbuchausleihe wird weiterhin sowohl digitale als auch analoge Medien umfassen und wird mit einer einheitlichen Gebühr von 160 Euro pro Jahr ab dem genannten Schuljahr eingeführt. Für Grundschulen wurde ein niedrigerer Satz festgelegt.
Investitionen in die digitale Infrastruktur
Bislang wurden im Saarland bereits 137 Millionen Euro in die digitale Infrastruktur der Schulen investiert, wozu unter anderem 55 Millionen Euro aus Landesmitteln für die Bereitstellung von Tablets für Lehrkräfte und Schüler ab der dritten Klasse zählen. Die Online-Schule Saarland (OSS) wurde geschaffen, um den Zugang zu modernen Lehrmitteln und adaptiven Lernsystemen zu ermöglichen.
Die LSMS gewährleistet den Zugang zu digitalen Lernmitteln für alle Kinder und Jugendlichen im Saarland. Im Gesetzesentwurf wird zudem die gesetzliche Verankerung der LSMS im Schulordnungsgesetz angestrebt, sodass Schülerinnen und Schüler weiterhin mit Tablets ausgestattet werden.
Externe Anhörung als entscheidender Schritt
Der Gesetzentwurf wird derzeit in eine externe Anhörung überführt, in der Bildungsakteure die Möglichkeit haben, Stellungnahmen abzugeben. Geplant ist, den Gesetzentwurf im April 2025 in den Landtag einzubringen. Eine Verabschiedung des Gesetzes im Juli 2025 wäre möglich, und das Inkrafttreten ist für den 1. August 2025 vorgesehen.
Unter dem Motto, dass digitale Instrumente Chancengerechtigkeit im Lernen fördern sollen, drängt auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf eine stärkere Digitalisierung in Schulen, um den Unterricht individueller und lebensnäher zu gestalten. Laut bmbf.de wird hier auch auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Lehrkräfte entsprechend zu qualifizieren und den Zugang zu digitalen Lernmaterialien zu fördern, um allen Schülern und Schülerinnen die bestmöglichen Lernbedingungen zu schaffen.