
Am 22. Januar 2025 gab der saarländische Ministerrat seine Zustimmung zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekannt. Dies folgt auf mehrere entscheidende Treffen der Ministerpräsidentenkonferenz, die im Oktober und Dezember 2024 verschiedene Reformen sowie einen Kompromiss zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen hat. Der Reformprozess umfasst die Einführung zweier Medienstaatsverträge und zielt darauf ab, die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bevölkerung zu stärken.
Staatssekretär Thorsten Bischoff hob die wesentliche Rolle des Saarländischen Rundfunks (SR) innerhalb dieses Reformpakets hervor, das als „SR-Sicherungspaket“ bezeichnet wird. Ein zentraler Bestandteil dieser Reformen ist die Modernisierung der Führungsstrukturen bei ZDF und Deutschlandradio. Diese sollen in eine kollegiale Führungsebene umgewandelt werden, um die Effizienz zu steigern und die Verantwortung besser zu verteilen.
Finanzierung und Zusammenarbeit
Der eingeleitete Reformprozess sieht auch eine engere Zusammenarbeit von ARD, ZDF und Deutschlandradio in der Verwaltung und Technik vor. Dies soll helfen, Ressourcen effizienter zu nutzen und eine bessere inhaltliche Vernetzung der Angebote zu gewährleisten. Eine entscheidende Maßnahme ist auch die Schaffung einer gemeinsamen digitalen Plattform, die es ermöglichen wird, Angebote aller drei Sender leicht zugänglich zu machen.
Zusätzlich sollen die Inhalte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch auf privaten Plattformen wie Joyn oder RTLplus verfügbar sein, was die Reichweite der Angebote erhöht. Die Reformen beinhalten zudem eine Anpassung des Finanzausgleichs innerhalb der ARD, der im neuen Medienstaatsvertrag verankert ist. Interessant ist, dass das Sonderkündigungsrecht für einzelne Länder entfällt, was die Stabilität der Abkommen unter den Ländern sichert.
Jugendschutz und Beitragsänderungen
Ein weiterer wichtiger Punkt der Reform ist der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der darauf abzielt, einen besseren Schutz für Kinder in der Mediennutzung zu bieten. Zum Beispiel erhalten Eltern künftig die Möglichkeit, zentral den Zugang zu bestimmten Inhalten oder Apps auf den Geräten ihrer Kinder zu regulieren.
Besondere Aufmerksamkeit wird auch auf die Ermittlung der Höhe des Rundfunkbeitrags gelegt, dessen Verfahren sich ändern wird. Ein Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) zur Anpassung des Rundfunkbeitrags soll direkt umgesetzt werden, sofern nicht eine bestimmte Anzahl von Ländern widerspricht. Gegenwärtig ist eine Klage von ARD und ZDF beim Bundesverfassungsgericht zur Höhe des Rundfunkbeitrags anhängig, was die Diskussion um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter anheizt.
Der Reformstaatsvertrag, der am 25. Oktober 2024 von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen wurde, verfolgt das Ziel, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk umfassend zu modernisieren. Damit sollen ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht nur digitaler, sondern auch schlanker gestaltet werden. Neue Regelungen zur Anzahl der Spartenprogramme, zur Presseähnlichkeit und zur Kooperation der Sender sind ebenfalls Teil der Überlegungen. Die Rundfunkkommission wird bis zur Konferenz im Dezember 2024 rechtliche Fragen und mögliche Optionen prüfen und entsprechende Vorschläge unterbreiten.
Die von den Ländern beschlossenen Reformen und gesetzlichen Änderungen umfassen eine Vielzahl an Aspekten, die nicht nur die Strukturen, sondern auch die Inhalte und den Zugang zum Rundfunk betreffen. Während die Reformen bereits als Erfolg gefeiert werden, bleibt abzuwarten, wie sich diese neuen Regelungen in der Praxis auswirken werden und ob sie zu einer weitergehenden Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Gesellschaft führen können.
Für weitere Informationen zu den reformierten Regelungen können Interessierte die detaillierten Unterlagen und Berichte auf den entsprechenden Webseiten abrufen: Saarland, ARD, Rundfunkkommission Rheinland-Pfalz.