
In den ersten Wochen des neuen Jahres haben viele Saarländer noch ihre Weihnachtsbäume in den Wohnzimmern stehen. Für die umweltgerechte Entsorgung bieten die Kommunen im Saarland eine Vielzahl von kostenlosen Optionen an. Diese reichen von Abholdiensten bis zu Sammelplätzen, die in den kommenden Tagen starten werden.
Die freiwillige Feuerwehr in Saarbrücken hat bereits am 11. Januar Weihnachtsbäume in mehreren Stadtteilen abgeholt. Zu den betroffenen Stadtteilen gehören Altenkessel, Bischmisheim, Brebach, Bübingen, Dudweiler, Eschringen, Fechingen, Gersweiler, Güdingen, Herrensohr, Jägersfreude, Klarenthal, Schafbrücke und Scheidt. Die zentrale kommunale Entsorgung in Saarbrücken übernimmt von 13. bis 17. Januar sowie vom 20. bis 24. Januar die Abholung an festgelegten Sammelplätzen.
Sammelstellen im Stadtgebiet
Die Sammelplätze in Saarbrücken sind vielfältig und leicht zu finden. Zu den zentralen Standorten gehören:
- Wilhelm-Heinrich-Straße/Neumarkt
- Dellengarten
- Moltke-/Pfählerstraße
- Eschberg
- Malstatt
- St. Arnual
- Burbach
- Gersweiler
- Dudweiler
- Halberg
In Völklingen sind Sammelstellen vom 3. bis 20. Januar eingerichtet. Auch in Neunkirchen startet die Sammlung am 13. Januar, während der Abtransport ab dem 20. Januar erfolgen wird. In St. Ingbert sind die Jugendfeuerwehren aktiv und sammeln ebenfalls am 11. Januar in verschiedenen Stadtteilen. Für weitere Informationen zu den Sammelplätzen und Abholungen in anderen Orten des Saarlandes können die jeweiligen kommunalen Webseiten besucht werden, wie KWU-Entsorgung berichtet.
Wichtige Hinweise zur Entsorgung
Die KWU-Entsorgung weist darauf hin, dass die Weihnachtsbäume vollständig abgeschmückt sein müssen, bevor sie zur Entsorgung bereitgestellt werden. Ab dem 6. Januar 2025 beginnt dieser Service an vorher angekündigten Stellplätzen, die mit den Kommunen koordiniert sind. Eigenkompostierung im Garten oder die kostenlose Selbstanlieferung bei Wertstoffhöfen sind zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Heckenpflanzen nicht angenommen werden.
Zur Vermeidung von Problemen sollte darauf geachtet werden, dass Weihnachtsbäume nicht im Restabfall entsorgt werden. Diese dürfen maximal eine Länge von 2 Metern haben; größere Bäume sollten vorher zersägt werden. Der Abtransport erfolgt nicht straßenweise, sondern an festgelegten Stellen, um eine sortenreine und umweltgerechte Entsorgung gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu gewährleisten, wie SOL.DE feststellt.