
Die Polizei hat angekündigt, dass ab dem 23. Februar 2025 verstärkt Tempokontrollen auf der B269 und der A62 durchgeführt werden. Ziel dieser Maßnahmen ist die Geschwindigkeitsüberwachung, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Geschwindigkeitsübertretungen zu ahnden. Insbesondere auf vielbefahrenen Strecken stellen solche Kontrollen einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von Unfallrisiken dar, bestätigen zahlreiche Polizeidienststellen.
Die WNDN berichtet, dass die angestrebten Kontrollen nicht nur zur Feststellung von Geschwindigkeitsübertretungen eingesetzt werden, sondern auch zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer hinsichtlich sicherer Fahrweisen beitragen sollen. Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Konzepts zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Region.
Regelungen zur Geschwindigkeitsüberwachung
Die Geschwindigkeitsüberwachung unterliegt spezifischen Regelungen, die auf dem Grundsatz der Gleichbehandlung basieren, wie im Artikel 3 des Grundgesetzes verankert ist. Laut den Verkehrsmesstechnik Nord muss ein Mindestabstand zwischen dem Messgerät und dem Verkehrsschild eingehalten werden, um abrupten Bremsmanövern vorzubeugen. Dies ist besonders wichtig, da ein zu geringer Abstand nicht nur die Verkehrssicherheit beeinträchtigen kann, sondern auch die Verwertbarkeit der Messergebnisse in Frage stellt.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Geschwindigkeitsüberwachung sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. In jedem der 16 Bundesländer existieren unterschiedliche verwaltungsinterne Richtlinien. In Bundesländern ohne konkrete Vorgaben müssen Messungen im Einzelfall gerechtfertigt sein. Hier sind einige Beispiele hinsichtlich der Mindestabstände:
Bundesland | Mindestabstand |
---|---|
Berlin | 75 m vor/nach Verkehrsschildern, 150 m vor/nach Ortsschildern |
Hessen | 100 m |
Rheinland-Pfalz | 100 m |
Sachsen-Anhalt | 100 m |
Mecklenburg-Vorpommern | 100 m, 250 m auf Autobahnen |
Baden-Württemberg | 150 m |
Brandenburg | 150 m |
Bremen | 150 m |
Niedersachsen | 150 m |
Schleswig-Holstein | 150 m |
Sachsen | 150 m |
Bayern | 200 m |
Thüringen | 200 m |
Hamburg | Kein Mindestabstand |
Nordrhein-Westfalen | Kein Mindestabstand |
Saarland | Kein Mindestabstand |
Die Einhaltung dieser Mindestabstände hat nicht nur Einfluss auf die Verkehrssicherheit, sondern auch auf die Anfechtbarkeit von Bußgeldbescheiden. Sachverständige haben die Möglichkeit, im Rahmen von Bußgeldverfahren die Einhaltung der Abstände zu überprüfen.
Besonders an Gefahrenstellen, wie zum Beispiel in der Nähe von Schulen und Fußgängerzonen, sind Abweichungen von diesen Regelungen erlaubt. Der Gesetzgeber verfolgt hierbei einen pragmatischen Ansatz, um den besonderen Anforderungen solcher Bereiche gerecht zu werden.
Abschließend lässt sich sagen, dass die angekündigten Tempokontrollen sowohl als präventive Maßnahme als auch zur Überwachung der Verkehrssicherheit dienen. Die öffentlichen Ankündigungen sollen auch dazu beitragen, dass sich Verkehrsteilnehmer der geltenden Geschwindigkeitsvorgaben bewusster werden und ihre Fahrweise entsprechend anpassen.