Neunkirchen

Sonntagsruhe im Saarland: Bürgermeisterin klärt über Flohmärkte auf!

Bürgermeisterin Lisa Hensler (SPD) hat in der letzten Stadtratssitzung deutlich gemacht, dass in Neunkirchen weiterhin keine Flohmärkte an Sonntagen genehmigt werden. Diese Entscheidung und die dahinterstehenden rechtlichen Grundlagen wurden in Reaktion auf eine Anfrage bezüglich möglicher Ausnahmen getroffen. Gemäß saarbruecker-zeitung.de gibt es in anderen Kommunen im Saarland jedoch genehmigte Flohmärkte an Sonntagen.

Laut Informationen des Innenministeriums gibt es keine verbindliche Anweisung, die kommunalen Ausnahmen für Flohmärkte an Sonntagen unterbindet. Im November 2022 wurde jedoch eine Erinnerung an die Städte und Gemeinden des Saarlandes gesendet, die auf die Regelungen des Saarländischen Sonn- und Feiertagsgesetzes hinweist. Dieses Gesetz verfolgt das Ziel einer landesweit einheitlichen Regelung und fordert die Kommunen auf, die Vorschriften zu überwachen und gegebenenfalls Verstöße zu ahnden.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Saarländische Sonn- und Feiertagsgesetz legt fest, dass an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten sind, die die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen des Sonn- und Feiertages widersprechen. Die Ausnahmeregelungen für Flohmärkte sind im Gesetz nicht vorgesehen, was die Entscheidung in Neunkirchen weiter legitimiert. Diese Bestimmungen sind umfassend und begründen einen klaren Schutz der Sonntage sowie der kirchlichen Feiertage im Saarland, die von 0:00 bis 24:00 Uhr gelten, so saarland.de beschreibt.

Das Gesetz, das zuletzt am 13. Oktober 2015 geändert wurde, listet auch die gesetzlichen Feiertage auf, die im Saarland Anerkennung finden:

Gesetzliche Feiertage
Neujahrstag
Karfreitag
Ostermontag
1. Mai
Christi Himmelfahrt
Pfingstmontag
Fronleichnam
Maria Himmelfahrt (15. August)
Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
Allerheiligentag (1. November)
1. Weihnachtstag (25. Dezember)
2. Weihnachtstag (26. Dezember)

Die Zuständigkeiten für Ausnahmen sind klar geregelt: Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport ist für Ausnahmen über das Gebiet eines Landkreises hinaus zuständig, während Landkreise und die Gemeinde innerhalb ihres Gebiets Ausnahmen bewilligen können. Dennoch bleibt die Genehmigung von Flohmärkten an Sonntagen in Neunkirchen ausgeschlossen.

Ausblick auf weitere Entwicklungen

Das Präsidium des Saarländischen Städte- und Gemeindetages hat signalisiert, dass es sich mit der Thematik der Flohmärkte an Sonntagen auseinandersetzen wird. Dies geschieht auf Anregung der Gemeinde Schiffweiler und könnte neue Perspektiven für das lokale Veranstaltungswesen eröffnen. Die Diskussion über die bestehenden Regelungen und mögliche Anpassungen bleibt somit dynamisch und wird vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetze und der gesellschaftlichen Erwartungen weiterverfolgt.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
saarbruecker-zeitung.de
Weitere Infos
saarland.de
Mehr dazu
kirchenrecht-ekir.de

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