Merzig-Wadern

Hochwasserhilfe für Saarland: 33 Millionen Euro für betroffene Gemeinden!

Die saarländische Landesregierung hat im Dezember 2024 einen entscheidenden Schritt zur Unterstützung der von Hochwasser betroffenen Gemeinden unternommen. Im Rahmen eines Nachtragshaushalts wurden 33 Millionen Euro bereitgestellt, um die umfassenden Schäden zu beseitigen, die durch die Naturkatastrophe im Juli 2021 entstanden sind. Die Gesamtschadenshöhe wird auf etwa 46,16 Millionen Euro geschätzt, was die Dringlichkeit entsprechender Maßnahmen verdeutlicht.

Innenminister Reinhold Jost kündigte eine Soforthilfe von 5 Millionen Euro an, die bereits an die betroffenen Kommunen ausgezahlt wurde. Die Verteilung dieser finanziellen Mittel erfolgt als pauschale Zuwendung, ohne dass eine Antragstellung notwendig ist. Dies soll den betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbänden eine schnellere Hilfe ermöglichen.

Verteilung der Hilfsgelder

Die Verteilung des bereitgestellten Geldes erfolgt gemäß den Anteilen der Kommunen an der Gesamtschadenssumme. Die vorgesehenen Beträge sind wie folgt:

Region Betrag (in Millionen Euro)
Regionalverband Saarbrücken ca. 9,76
Landkreis Merzig-Wadern ca. 2,01
Landkreis Neunkirchen ca. 6,3
Landkreis Saarlouis ca. 8,03
Saarpfalz-Kreis ca. 4,35
Landkreis St. Wendel ca. 2,55

Eine zweite Tranche von 5 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen soll noch im Jahr 2025 ausgezahlt werden. Die Gelder können für verschiedenste Maßnahmen verwendet werden, wie die Beseitigung von Schäden, den Wiederaufbau von Infrastruktur, Aufräumarbeiten, die Entsorgung von Trümmern sowie die Wiederbeschaffung von Materialien.

Fördermöglichkeiten und -bedingungen

Zusätzlich zu den pauschalen Zuwendungen gibt es spezifische Förderprogramme auf Bundesebene. Laut Angaben der Bundesregierung müssen die Schäden unmittelbar durch die Hochwasserereignisse im Juli 2021 entstanden sein, um förderfähig zu sein. Hierunter fallen Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzfluten oder auch Schäden an Abwasseranlagen. Die Mindestschadenhöhe für eine Förderung liegt bei 5.000 Euro.

Förderanträge können bis zum 30. Juni 2026 eingereicht werden. Hierbei sind nur Änderungen gesetzlich zulässiger Gebäude und Anlagen förderfähig, und Anträge müssen von einer bevollmächtigten Person aus der Eigentümergemeinschaft gestellt werden. Ferner gibt es keine Anrechnung der Fördermittel auf Sozialleistungen, was die Finanzierung dieser Hilfe zusätzlich erleichtert.

Ein weiterer Vorteil ist, dass bereits entstandene Kosten für die Abfallentsorgung erstattet werden können, wenn eine Kommune diese Kosten nicht übernimmt. Die Möglichkeit einer Mehrfachförderung besteht, solange die Gesamtsumme nicht die Gesamtausgaben überschreitet.

Die saarländische Landesregierung hat mit diesen Entscheidungen einen entscheidenden Beitrag zum Wiederaufbau der betroffenen Regionen geleistet und hat damit die Basis für eine schnelle und effektive finanzielle Unterstützung geschaffen. Die umfassenden Programme sind entscheidend für die langfristige Stabilität der betroffenen Gemeinden und tragen dazu bei, wieder einen Normalbetrieb herzustellen.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
voelklingen-im-wandel.de
Weitere Infos
bundesregierung.de
Mehr dazu
land.nrw

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