
Am 17. März 2025 finden in der Region Trier, in Luxemburg und im Saarland umfangreiche Geschwindigkeitskontrollen statt. Diese Maßnahmen werden von den lokalen Behörden und Polizeistationen durchgeführt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die betroffenen Standorte für die Blitzer umfassen unter anderem die L5 in Giesdorf, die B50 in Longkamp, die L151 in Waldrach, die B49 in Wittlich sowie die A60 in Prüm. Zusätzlich sind auch Geschwindigkeitsmessungen in Luxemburg, speziell in der rue Jean-Pierre Huberty in Luxembourg und der Haaptstrooss in Wincrange, vorgesehen.
Nachmittags werden die Kontrollen unter anderem in Fingig (rue Nicolas Margue) und Junglinster (rue de Luxembourg) fortgesetzt. Im Saarland sind ebenfalls Messungen angesetzt, und zwar auf der B41 zwischen Neunkirchen und St. Wendel, der BAB 8 zwischen den Autobahnkreuzen Neunkirchen und Saarbrücken sowie der B269 zwischen der Landesgrenze zu Frankreich und Ensdorf. Die Ordnungsbehörden weisen darauf hin, dass es auch an weiteren Orten zu Kontrollen kommen kann, was Autofahrer zur Vorsicht mahnt.
Bußgelder und Punkte bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen variieren je nach dem Ausmaß der Überschreitung. Innerhalb geschlossener Ortschaften gelten folgende Regelungen:
Überschreitung (km/h) | Bußgeld (€) | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 | 58,50 | 0 | – |
11 – 15 | 78,50 | 0 | – |
16 – 20 | 98,50 | 0 | – |
21 – 25 | 143,50 | 1 | – |
26 – 30 | 208,50 | 1 | 1 Monat |
31 – 40 | 288,50 | 2 | 1 Monat |
41 – 50 | 428,50 | 2 | 1 Monat |
51 – 60 | 591,50 | 2 | 2 Monate |
61 – 70 | 738,50 | 2 | 3 Monate |
über 70 | 843,50 | 2 | 3 Monate |
Außerhalb geschlossener Ortschaften liegen die Bußgelder etwas niedriger, starten jedoch ebenfalls bei 48,50 € für eine Überschreitung von bis zu 10 km/h und können bis zu 738,50 € für Überschreitungen von mehr als 70 km/h betragen. Zusätzlich erhalten die Fahrzeughalter in der Regel einen Bußgeldbescheid per Post, der meist 2-3 Wochen dauert, aber bis zu 6 Monate auf sich warten lassen kann.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Eine entscheidende Rolle in der Rechtsprechung rund um Geschwindigkeitsmessungen spielen die Bestimmungen des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hat festgelegt, dass betroffene Fahrer ein Einsichtsrecht in die Messdaten haben müssen, um die Fairness und Nachprüfbarkeit der Messungen zu gewährleisten. Die Anforderungen an die Behörden sind hoch: Messungen müssen korrekt und nachvollziehbar durchgeführt werden, dies setzt voraus, dass sie gegebenenfalls überprüfbar sind.
Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in Rohmessdaten besteht jedoch nur dann, wenn das Messgerät diese speichert. Laut dem ADAC gibt es keine Verpflichtung zur ausschließlichen Nutzung von Geräten, die Daten aufzeichnen, was die Transparenz in der Messtechnik einschränken könnte. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sind für viele Fahrer von Bedeutung, insbesondere für jene, die im Falle von Bußgeldverfahren anwaltlichen Rat suchen oder Fehler bei Geschwindigkeitsmessungen anfechten wollen.
Ein umfassendes Verständnis der Verjährungsfristen ist ebenfalls wichtig. In der Regel beträgt die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten drei Monate, beginnend mit dem Ende der Tat. Ausnahmen können durch Anhörungsbögen entstehen. Die Differenzierung zwischen Verfolgungsverjährung und Vollstreckungsverjährung ist für Betroffene ebenfalls von Relevanz.
Für weitere Informationen zu den Geschwindigkeitskontrollen und den gesetzlichen Bestimmungen können interessierte Bürger die entsprechenden Informationen auf lokalo.de, adac.de sowie bundestag.de nachlesen.