
Am Montag, dem 11. April 2025, kam es am Grenzübergang Goldene Bremm im Saarland zu einem dramatischen Vorfall, als die deutsche Bundespolizei versuchte, einen Lieferwagen zu stoppen, der in Richtung Lothringen fuhr. Der Fahrer des Fahrzeugs reagierte auf die Anhaltezeichen der Beamten nicht, sondern beschleunigte und durchbrach die Grenzkontrolle. Im Zuge dieser Verfolgung gaben die Polizisten mindestens einen Schuss ab, wie Bild.de berichtet.
Die Verfolgungsjagd erstreckte sich über die deutsch-französische Grenze, als die Bundespolizei das flüchtende Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit verfolgte. Um 10 Uhr morgens hatten die Polizeibeamten versucht, den Lieferwagen mit mehreren Insassen anzuhalten, wobei der Fahrer direkt auf die Beamten zufuhr und somit die Gefahr eines Unglücks heraufbeschwor. In diesem Moment gaben die Beamten insgesamt elf Schüsse auf das Fahrzeug ab, von denen neun auf französischem Boden abgegeben wurden. Bei dem Einsatz kam es jedoch glücklicherweise zu keinen Verletzungen, wie auch Blaulichtreport-Saarland bestätigt.
Festnahme und Ermittlungen
Die Verfolgungsjagd wurde schließlich an einem Stellplatz für Wohnmobile in Stiring Wendel beendet, wo der Fahrer des Lieferwagens zu Fuß flüchtete. Sein 17-jähriger Beifahrer wurde hingegen festgenommen, aber nach kurzer Zeit wieder auf freien Fuß gesetzt. Der Beifahrer äußerte sich nicht zu den Ereignissen und weigerte sich, bei der Suche nach dem flüchtigen Fahrer zu helfen. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt nun gegen den Fahrer wegen versuchten Mordes und gegen die Schussabgaben der Bundespolizei.
Ein weiterer interessanter Aspekt des vorliegenden Falls ist die juristische Debatte, die sich um die Erlaubnis von Schussabgaben durch deutsche Polizeibeamte in Frankreich entfaltet. Laut dem Schengener Durchführungsabkommen dürfen grenzüberschreitende Verfolgungen unter bestimmten Bedingungen stattfinden. Einsatz von Schusswaffen ist nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt, etwa zum Schutz von Leben oder in Notwehr. Die Ermittler der deutschen und französischen Polizei arbeiten zusammen an der Rekonstruktion der Geschehnisse und der Klärung der Rechtslage, insbesondere, da der Fahrer offenbar auch ein Mitglied einer fahrenden Gemeinschaft ist und bislang untertaucht. Es wurde jedoch angemerkt, dass die deutschen Behörden den Vorfall bis dato nicht öffentlich gemacht hatten; die Berichterstattung durch französische Medien war es, die den Fall schließlich publik machte.
Die Komplexität der Situation wird durch die internationalen Dimensionen und die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen Deutschland und Frankreich verstärkt. Der Vorfall könnte weitreichende Konsequenzen für die zukünftige Zusammenarbeit der beiden Länder im Bereich der Grenzkontrolle und der Polizeiarbeit nach sich ziehen.