Saarland

Blitzerschock für Trier, Luxemburg und Saarland: Wo jetzt geblitzt wird!

Am 6. März 2025 wird es in der Region Trier, Luxemburg und im Saarland umfassende Geschwindigkeitskontrollen geben. Diese blitzer-intensiven Maßnahmen sind Teil eines Programms zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und sollen insbesondere auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen hinweisen. Laut lokalo.de erfolgen Geschwindigkeitsmessungen an verschiedenen Standorten, darunter die A1 bei Schweich, die B51 in Masholder, die B53 in Bernkastel-Kues, die B50neu in Zeltingen-Rachtig sowie die L47 in Wehlen.

Überdies sind zahlreiche zusätzliche Kontrollpunkte angesetzt. So berichten die örtlichen Behörden von Morgenkontrollen in Nospelt (Rue d’Olm) und Reuland (Op der Strooss), gefolgt von Mittagsüberwachungen in Grosbous (Rue de Wiltz) und Luxembourg (Boulevard Charles Simonis). Im Saarland sind ebenfalls Blitzer an verschiedenen Stellen aktiv, unter anderem auf der L 157 zwischen Merzig und Losheim am See sowie auf der BAB 620 zwischen AD Saarlouis und AD Saarbrücken.

Bußgelder und Verjährungsfristen

Bei festgestellten Geschwindigkeitsübertretungen sind die Fahrer mit erheblichen Bußgeldern konfrontiert. Innerorts sind die Strafen gestaffelt: Bei einer Überschreitung von bis zu 10 km/h müssen 58,50 € gezahlt werden, während es ab 26 km/h bereits 178,50 € kosten kann, was zudem ein Monat Fahrverbot nach sich zieht. Über 70 km/h zu schnell kann sogar zu einem Bußgeld von 843,50 € führen, verbunden mit der Eintragung von zwei Punkten und einem Fahrverbot von mindestens drei Monaten, wie lokalo.de analysiert.

Die Verjährungsfristen für Bußgeldbescheide sind ebenfalls von Bedeutung. Diese verjähren in der Regel nach drei Monaten, können jedoch in Ausnahmefällen bis zu sechs Monate andauern, wenn kein Bescheid oder keine Klage vorliegt. Die Möglichkeit zur Anfechtung des Bescheides innerhalb von zwei Wochen ist wichtig, um rechtliche Schritte einleiten zu können. ADAC hebt hervor, dass vor allem bei Geschwindigkeitsüberschreitungen über 25 km/h innerhalb eines Jahres damit zu rechnen ist, dass zusätzliche Strafen drohen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Geschwindigkeitsmessungen sind klar definiert. Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass Betroffene ein Einsichtsrecht in die Messdaten haben. Dies ist von grundlegender Bedeutung, da die Messungen fair und korrekt durchgeführt werden müssen. Wie ADAC meldet, sind die Behörden verpflichtet, vorhandene Daten auf Antrag herauszugeben. Es gibt jedoch keine Pflicht zur ausschließlichen Verwendung von Messgeräten, die Rohdaten speichern müssen, was Kontroversen über die Genauigkeit der Messungen und die Möglichkeit ihrer Überprüfung aufwirft.

Für Fahrer, die mit offenen Bußgeldverfahren konfrontiert sind, wird anwaltlicher Rat empfohlen. Bei der Überprüfung von Messungen können Rohmessdaten entscheidend sein, doch die Beweiserhebung ist oft aufwendig und kostspielig.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
lokalo.de
Weitere Infos
adac.de
Mehr dazu
adac.de

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