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Wählen in St. Wendel: So sichern Sie sich Ihr Wahrecht!

Am 22. Januar 2025 hat die Stadt St. Wendel bekannt gegeben, dass die Wahlbenachrichtigungen für die bevorstehenden Wahlen bis Ende Januar verschickt werden. Diese Maßnahme dient der Information der Bürgerinnen und Bürger, die an der Wahl teilnehmen möchten.

Die Wahlbenachrichtigungen sind ein wichtiges Dokument, das bestätigt, dass die angegebenen Personen im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die zuständige Behörde erinnert daran, dass eine erhaltene Wahlbenachrichtigung nicht zwingend im Wahlraum vorgelegt werden muss. Stattdessen reicht die Identifikation mit einem Personalausweis oder Reisepass aus, falls keine Wahlbenachrichtigung vorliegt. Dies ist besonders relevant, da den Wahlberechtigten geraten wird, sich bis zum 2. Februar 2025 zu melden, sollte sie bis zu diesem Datum keine Benachrichtigung erhalten haben – ein Hinweis auf möglicherweise fehlende Eintragung im Wählerverzeichnis. Der Wahlvorstand ist befugt, Personen, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, den Zugang zur Wahl zu verwehren. Dies regelt die Rechtsgrundlage in § 56 BWO, wie von bundeswahlleiterin.de ausgeführt wird.

Ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht

Zudem konnte die Stadt St. Wendel einen Aufruf zur Unterstützung von ehrenamtlichen Wahlhelfern starten. Diese Helfer erhalten für ihre Tätigkeit ein Erfrischungsgeld und müssen einige Voraussetzungen erfüllen. So müssen sie wahlberechtigt in St. Wendel sein und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein. Ein Wohnsitz in St. Wendel ist ebenfalls erforderlich. Die Wahl wird am Wahltag von 8.00 bis 18.00 Uhr abgehalten, gefolgt von einer unmittelbaren Auszählung der Stimmen.

Der Wahlvorstand setzt sich in der Regel aus 10 Personen zusammen, deren vollständige Anwesenheit zur Auszählung um 18.00 Uhr unerlässlich ist. Interessierte, die sich als Wahlhelfer engagieren möchten, können sich über die offizielle Webseite der Stadt St. Wendel eintragen: buergerdienste-online.de.

Aufgaben der Wahlhelfer

Die Aufgaben der Wahlhelfer sind vielfältig. Beisitzer kontrollieren die Wahlbenachrichtigungskarten, geben die Stimmzettel aus, überwachen die Wahlkabinen und zählen die Stimmzettel aus. Der Wahlvorsteher oder die Wahlvorsteherin übernimmt die Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung, leitet das Wahlteam und gibt die Wahlergebnisse anschließend an das Rathaus weiter. Die Möglichkeit, den Wahltag in zwei Schichten aufzuteilen, bietet eine flexible Gestaltung für die Helfer.

Insgesamt stellt die Stadt St. Wendel sicher, dass alle wahlberechtigten Bürger gut informiert sind und eine positive Wahlbeteiligung gefördert wird, wie auch sankt-wendel.de berichtet. Das Engagement und die Organisation im Vorfeld sind entscheidend, um einen reibungslosen Ablauf während der Wahl zu gewährleisten.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
wndn.de
Weitere Infos
sankt-wendel.de
Mehr dazu
bundeswahlleiterin.de

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