
In einer bedeutenden Entwicklung zur Stärkung der Selbstbestimmung hat der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SkF) im Kreis und der Kreis selbst einen Vertrag geschlossen, der die Vereinbarung zur Förderung der Selbstbestimmung für Menschen mit Unterstützungsbedarf festschreibt. Dieser Schritt kommt als Teil eines übergreifenden Ansatzes, die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern und ihre Autonomie zu wahren. Laut WNDN zielt der Vertrag darauf ab, Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung möglicherweise rechtliche Betreuung benötigen, effektive Unterstützung zu bieten.
Dieser Vertrag hebt hervor, dass die rechtliche Betreuung eine Lösung darstellt, wenn Personen ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen können. Das zuständige Amtsgericht wird in solchen Fällen einen Betreuer bestellen, jedoch nur, wenn keine anderen Hilfen ausreichen. Dies wird durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Betreuungsrechts unterstützt, die darauf abzielen, die Bedürfnisse und Wünsche der betreuten Personen in den Mittelpunkt zu stellen. Gemäß § 1896 Abs. 1 BGB kann ein Volljähriger, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann, einen Betreuer beantragen, wie SKFM WND informiert.
Reformen im Betreuungsrecht
Die Änderungen im Betreuungsrecht, die seit dem 1. Januar 2023 in Kraft sind, haben ebenfalls das Ziel, die Selbstbestimmung der betreuten Personen zu stärken. Ein wichtiger Aspekt dieser Reformen beinhaltet die Forderung an Betreuer, die Wünsche der betreuten Personen in allen Entscheidungen zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass Berichte, die von Betreuern bei Gericht eingereicht werden, die Sichtweise der betreuten Person widerspiegeln müssen. Die Aufsicht durch das Betreuungsgericht orientiert sich an eben diesen Wünschen, um den Schutz persönlicher Lebensbereiche zu gewährleisten.
Ab dem 1. Januar 2026 wird zudem eine Vergütungsanpassung für berufliche Betreuer, Vormünder und Verfahrenspfleger eingeführt, um den akuten Mangel an dieser Berufsgruppe anzugehen. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat betont, dass angemessene Vergütung für diese Berufe notwendig ist, um die Qualität der Betreuung sicherzustellen und einen möglichen Fachkräftemangel zu vermeiden, wie auf BMJ zu lesen ist.
Die Rolle von Betreuern und Alternativen
Die Bestellung eines Betreuers erfolgt nur, wenn die Unterstützungsbedürftigkeit nachgewiesen ist. Vorrang bei der Auswahl von Betreuern haben Familienangehörige. Sollte es keine geeigneten Angehörigen geben, so werden ehrenamtliche Betreuer aus Betreuungsvereinen präferiert. Berufsbetreuer dürfen nur dann zum Einsatz kommen, wenn es keine anderen verfügbaren Betreuer gibt. Dies soll sicherstellen, dass persönliche Bindungen und mögliche Interessenkonflikte berücksichtigt werden.
Der Rechtsrahmen sieht hier vor, dass die Betreuung lediglich in den Bereichen erfolgt, in denen tatsächlich Hilfe benötigt wird. Zudem können Betreuung und Unterstützung durch Angehörige oder durch Vorsorgevollmachten als Alternativen zur gesetzlichen Betreuung in Betracht gezogen werden. Diese Punkte verdeutlichen die Bedeutung einer bedarfsgerechten Unterstützung und einer individuellen Herangehensweise im Rahmen der Betreuung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die gegenwärtigen Entwicklungen im Bereich der rechtlichen Betreuung auf eine stärkere Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der betroffenen Personen abzielen. Der abgeschlossene Vertrag zwischen SkF und dem Kreis ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung und zeigt, wie lokale Initiativen einen positiven Einfluss auf die Lebensqualität gefährdeter Gruppen haben können.