
In Selbach, einer kleinen Gemeinde im Saarland, stehen umfassende Bautätigkeiten auf der Agenda. Seit dem Spätsommer 2023 laufen die Bauarbeiten an der Kindertagesstätte in Nohfelden, die schrittweise und parallel zum regulären Betrieb erfolgen. Diese Maßnahme ist Teil einer größeren Initiative zur Verbesserung der Infrastruktur im ländlichen Raum.
Die Umgestaltung des Dorfgemeinschaftshauses in Selbach hat sich als besonders bedeutend herausgestellt. Die Gemeindeverwaltung hat frühzeitig entsprechende Mittel beantragt, um die Finanzierung der Renovierungsarbeiten zu sichern. Anfang Februar 2023 erhielt die Gemeinde eine erste Förderung in Höhe von maximal 600.000 Euro vom Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Zusätzlich überreichte Staatssekretär Thorsten Lang (SPD) während der Jahreshauptversammlung des Löschbezirks Selbach einen Zuschussanteil von 230.000 Euro vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.
Finanzierung und Unterstützung
Dank dieser beiden Förderungen kann die Gemeinde rund 50 Prozent der Gesamtkosten der Baumaßnahmen finanzieren. Der Restbetrag soll aus dem kommunalen Haushalt aufgebracht werden. Dies zeigt die enge Zusammenarbeit zwischen den Ministerien und den Gemeinden, die erforderlich ist, um die ländliche Infrastruktur nachhaltig zu stärken.
Die Gesamtkosten für das Projekt in Bosen belaufen sich auf 211.800 Euro, wovon 90 % gefördert werden. Dies setzt sich zusammen aus 55 % Förderung durch das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, das Mittel zur Dorfentwicklung bereitstellt, sowie weiteren 35 % vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport über Bedarfszuweisungen. Die Gemeinde muss lediglich 21.180 Euro selbst tragen. Bürgermeister Andreas Veit äußerte sich erfreut über die gefundene Lösung, trotz der längeren Prozessdauer.
Dorfentwicklung im Fokus
Die Fördermaßnahmen zur Dorfentwicklung sind Teil eines größeren Programms, das in allen Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt wird. Diese Programme zielen darauf ab, die Lebensverhältnisse und die Attraktivität ländlich geprägter Orte zu verbessern und sind in den Entwicklungsprogrammen der jeweiligen Länder sowie den Förderrichtlinien verankert. Dabei kann die Förderung bis zu 65 % der förderfähigen Kosten für Gemeinden und ähnliche Rechtspersonen betragen, während andere Begünstigte bis zu 35 % erhalten können.
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) werden relevante Projekte in Orten mit bis zu 10.000 Einwohnern gefördert. Zu den unterstützten Maßnahmen gehören u.a. die Erhaltung und Gestaltung ländlicher Räume sowie die Schaffung und Erhaltung von Gemeinschaftseinrichtungen und Mehrfunktionshäusern. Dies belegt, wie vielschichtig und notwendig solche Initiativen für die Entwicklung der ländlichen Raumstruktur sind.
Die fortschreitenden Bauarbeiten in Selbach und Bosen stehen exemplarisch für den aktuellen Trend, durch gezielte finanzielle Unterstützung sowohl die Infrastruktur als auch das Gemeinschaftsleben in ländlichen Gegenden aktiv zu fördern. Solche Projekte tragen nicht nur zur Verbesserung der Lebensqualität bei, sondern stärken auch den sozialen Zusammenhalt in den Gemeinden.